Beim VDMA-Workshop Microgrids hat Thorsten Müller heute in seinem Vortrag dargestellt, wie sogenannte Microgrids rechtliche eingeordnet werden können. Auch wenn es sich bei Microgrid nicht um einen Rechtsbegriff handelt, gibt es eine Reihe von Normen, die jeweils auf die verschiedenen mit diesem Begriff zusammengefassten Konstellationen anzuwenden sind. Je nach Ausgestaltung kann es sich dabei um Kundenanlagen, geschlossene Verteilernetze oder Aktivitäten im Netz für die allgemeine Versorgung handeln.
Archiv für November 2019
Vorträge zu aktuellen Rechtsfragen der Windenergienutzung
Bad Driburg, 28./29. November 2019
Im Rahmen der Windenergietage NRW 2019 hat Thorsten Müller zwei Vorträge gehalten. Zunächst hat er sich mit den aktuellen Rechtsentwicklungen aus dem EU-Energie-Winterpaket und zur Umsetzung des Klimaschutzpakets befasst. Während das EU-Winterpaket keine grundlegenden Veränderungen für die Windenergie erfordert, aber durchaus Gestaltungsspielräume bietet, enthält das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung nicht nur mit den Vorgaben für einen 1.000-Meter-Mindestabstand einschneidende Veränderungen.
Am Folgetag hat sich Thorsten Müller in einem weiteren Vortrag mit Fragen rund um Akzeptanz und finanzielle Beteiligung beschäftigt. Neben der Vorstellung bestehender Modelle für eine stärkere kommunale Beteiligung, hat er auch Parallelen zwischen Anwohnerstrom und Mieterstrom aufgezeigt und den Rechtsrahmen für die Aktivierung dieser Modelle dargestellt.
Vortrag zu den neuen europarechtlichen Vorgaben für EE-Förderregelungen
Brüssel, 27. November 2019
Im Rahmen der sechsten „Concerted Action zur Umsetzung der neuen EE-RL“, einer gemeinsamen Plattform der EU-Mitgliedstaaten und der EU-Kommission, hielt Jana Nysten heute in Brüssel einen Vortrag zu den neuen Richtlinien-Vorgaben für Erneuerbaren-Förderregelungen und deren Verhältnis zu den Aussagen der Leitlinien für Umwelt- und Energiebeihilfen. Insbesondere thematisiert wurden die Umsetzungsbedarfe und möglichen Gestaltungsspielräume der Mitgliedstaaten bei der Ausgestaltung von Förderregelungen für EE-Strom. Diese Thematik wird durch die Stiftung Umweltenergierecht in einer zeitnah erscheinenden umfassenden Studie vertieft betrachtet.
Stiftung Umweltenergierecht bei der Public Climate School an der Universität Würzburg aktiv
Würzburg, 26. November 2019
Bei der Veranstaltungswoche Public Climate School an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg hat Thorsten Müller am 26. November 2019 einen Vortrag über die Rolle des Rechts für Klimaschutz und Energiewende gehalten. Anhand der aktuellen Gesetzgebungsverfahren zum Klimaschutz- oder Brennstoffemissionshandelsgesetz sowie grundsätzlichen Entwicklungen hat er aufgezeigt, dass die Transformation der Energieversorgung nur bei einem passenden Rechtsrahmen gelingen kann.
Expertenworkshop zum Rechtsrahmen für eine kosteneffiziente und sozialverträgliche Wärmewende
Würzburg, 26. November 2019
Bereits zum fünften Mal veranstaltete die Stiftung Umweltenergierecht am 26. November einen Workshop zum Themenfeld „Rechtsrahmen der Wärmewende“. Die diesjährige Veranstaltung befasste sich mit rund 35 Teilnehmern aus Wissenschaft, Wirtschaft und Politik mit zwei Aspekten der Wärmewende: Zum einen wurde der Frage nachgegangen, wie die Wärmewende sowohl für Gebäudeeigentümer als auch für Mieter sozialverträglich ausgestaltet werden kann. Welche Anreize können für Eigentümer geschaffen werden? Welche Schutzmechanismen gibt es im Recht, damit gerade einkommensschwache Haushalte finanziell nicht überfordert werden? Zum anderen wurde über die Instrumente der öffentlichen Hand diskutiert. Sind Wärmepläne oder Energieleitpläne eine Option und wie können diese in den Kommunen umgesetzt werden? Welche Mittel gibt das Bauplanungsrecht den Kommunen an die Hand und wie funktioniert dies in einem konkreten Praxisbeispiel – dem QUARREE100 in Heide?
Vortrag zu den Perspektiven der Flächenausweisung für die Windenergie
Berlin, 20. November 2019
Im Rahmen der Windenergierechts-Konferenz des Bundesverbands für Windenergie hat Dr. Nils Wegner einen Vortrag zu den Entwicklungsperspektiven der Flächenausweisung für die Windenergie gehalten. Im Mittelpunkt standen dabei die aktuellen Fragen um den geplanten 1.000m-Abstand für die Windenergie. Unabhängig davon, ob und wie dieser umgesetzt wird, stellen sich zudem weitergehende Fragen, vor allem mit Blick auf das Scheitern zahlreicher Konzentrationszonenplanungen vor den Gerichten. Dr. Nils Wegner zeigte die hierfür relevanten Fehlerquellen, aber auch kurz- und mittelfristige Fortentwicklungsmöglichkeiten für den Rechtsrahmen auf, um solche Planungen und damit die Flächenausweisung für die Windenergie wieder handhabbarer zu machen.
Vortrag zu neuer EE-Richtlinie bei Fachgespräch der Clearingstelle
Berlin/Würzburg, 18. November 2019
Beim 34. Fachgespräch der Clearingstelle EEG/KWKG, das unter dem Titel „Auswirkungen des Europarechts auf EEG, KWKG und MsbG“ stand, hat Dr. Hartmut Kahl, LL.M. (Duke) heute einen Vortrag zu den neuen EU-Regelungen zur Eigenversorgung und zu Erneuerbare-Energien-Gemeinschaften gehalten. Dabei stellte er insbesondere die Forschungsergebnisse der Stiftung Umweltenergierecht zu Art. 21 der neuen EE-Richtlinie in dem Vorhaben EU-ArchE vor und ging auch auf die Abgrenzung der unterschiedlichen Marktrollen von Eigenversorgern, aktiven Kunden, Erneuerbare-Energien-Gemeinschaften und Bürgerenergiegemeinschaften ein.
Hintergrundpapier zur Abstandsregelung für die Windenergie und den „dörflichen Strukturen“ erschienen
Würzburg, 18. November 2019
Im Eckpunktepapier zum Klimaschutzprogramm hatte sich das Klimakabinett bereits auf die Einführung eines Mindestabstands für Windenergievorhaben geeinigt. Die gesetzliche Umsetzung der Regelung soll zeitnah im Kabinett beschlossen werden – der aktuelle Referentenentwurf des BMWi zum Kohleausstiegsgesetz sieht zu diesem Zweck Änderungen im Baugesetzbuch vor. Im Fokus aktueller Diskussionen stehen die Fragen um die Anknüpfung des bundesrechtlichen Mindestabstands und insbesondere die Frage: Was sind dörfliche Strukturen mit signifikanter Wohnbebauung?
Dr. Nils Wegner nähert sich insbesondere dieser Frage im Würzburger Bericht zum Umweltenergierecht Nr. 47 mit den Mitteln juristischer Auslegung. Er zeigt auf, welcher Diskussionsstand bereits im Eckpunktepapier der Bundesregierung fixiert wurde, welche Fragen hier aber auch offen geblieben sind. Der Referentenentwurf des BMWi wird anhand der Überlegungen zu dem Eckpunktepapier, aber auch dem einschlägigen verfassungsrechtlichen Maßstab der Gleichbehandlung gemessen. Ein eigener Formulierungsvorschlag zeigt, dass eine rechtstechnische Umsetzung möglich ist, die sich nicht nur stärker an der Einigung im Eckpunktepapier orientiert, sondern auch geeignet ist, dem Gebot der Gleichbehandlung in der gebotenen Weise Rechnung zu tragen.
Aufsatz zu den Auswirkungen der Neuregelung der Eigenversorgung in der Erneuerbaren-Richtlinie auf das deutsche Recht erschienen
Würzburg, 15. November 2019
In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift für das gesamte Recht der Energiewirtschaft (EnWZ) 2019, S. 387-393 ist ein Aufsatz von Anna Papke mit dem Titel „Sonnige Zeiten für Eigenversorger? – Die Auswirkungen des Art. 21 der neuen Erneuerbare-Energien-Richtlinie auf das deutsche Recht“ erschienen. Darin werden die wesentlichen Neuerungen der neuen europäischen Regelungen zur Eigenversorgung vorgestellt und der sich daraus ergebende Änderungsbedarf im deutschen Recht herausgearbeitet.
Beitrag zur Übernahme des Dritten Energiepakets der EU in Norwegen und Island erschienen
Würzburg, 15. November 2019
In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift für das gesamte Recht der Energiewirtschaft (EnWZ) 2019, Heft 11, Aktuell V-VI, stellt Anna Papke in einem Beitrag dar, wie die EWR-Mitgliedsstaaten Norwegen und Island in den Jahren 2018/2019 in einem schwierigen Prozess die Vorschriften des Dritten Energiepakets der EU letztendlich übernommen haben.
Abschlussbericht zur künftigen Beschaffung von Redispatch veröffentlicht
Würzburg, 11. November 2019
In einem groß angelegten Auftragsvorhaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) befasste sich ein Konsortium, bestehend aus NEON, Consentec, Connect, Navigant, Fraunhofer-ISI und Stiftung Umweltenergierecht mit der zukünftigen Ausgestaltung des Redispatch-Systems („Untersuchung zur Beschaffung von Redispatch“). Im Zentrum stand dabei, Organisationsformen des Engpassmanagements zu untersuchen, die sich an unterschiedlichen Punkten des Spektrums zwischen einer vollständig regulatorischen und einer weitgehend marktbasierten Organisation befinden. Dabei wurde auch herausgearbeitet, inwieweit marktbasierte Redispatchformen systemimmanent eine erhöhte Gefahr strategischen Bietens (sog. Inc-Dec-Gaming) bergen. Die Stiftung Umweltenergierecht begleitete das Vorhaben mit juristischer Expertise u.a. zum Rechtsrahmen für die derzeitige Ausgestaltung des Redispatch sowie zu den wettbewerblichen Fragestellungen im Bereich des strategischen Bietens.
Auf der Homepage des BMWi können die Projektergebnisse eingesehen werden. Auch das Abschlussgutachten und die Begleitberichte können dort abgerufen werden.
Vortrag bietet erste Einblicke in das Projekt „Typenunabhängige Genehmigung“
Potsdam, 6. November 2019
Im Rahmen des Forums des BayWa r.e. auf den 28. Windenergietagen (Spreewind) in Potsdam hat Maximilian Schmidt einen Vortrag mit dem Titel „Projekt Typenoffene Genehmigung für Windenergieanlagen – Einblicke“ gehalten. Er zeigte grundlegende rechtliche Fragestellungen auf, die sich im Zusammenhang mit der Beantragung und Erteilung einer typenunabhängigen Genehmigung für Windenergieanlagen stellen. Zudem gab er tiefere Einblicke in die bisherigen Erkenntnisse zu den Anforderungen an die hinreichende Bestimmtheit der Genehmigung und die Erfüllung immissionsschutzrechtlicher Anforderungen in Bezug auf Schallimmissionen.
Hintergrundpapier zu windenergiebezogenen Änderungen der Grundsteuer erschienen
Würzburg, 8. November 2019
In dem heute erschienen Hintergrundpapier „Grundsteuer und Windenergie“ befasst sich Dr. Hartmut Kahl, LL.M. (Duke) mit den von der Bundesregierung auf den Weg gebrachten Änderungen des Grundsteuerrechts für Grundstücke, die der Windenergienutzung dienen.
Ziel ist eine Vereinfachung des bisherigen Rechts und eine stärkere Beteiligung der Standortkommunen an der lokalen Wertschöpfung der Windenergie, um die Vor-Ort-Akzeptanz für Windparks zu fördern. Die Frage, ob mit dem gewählten Weg eine Akzeptanzsteigerung erreicht werden kann, bewertet das Papier skeptisch. Zwar soll den Standortgemeinden die Möglichkeit eingeräumt werden, höhere Grundsteuereinnahmen zu generieren, indem sie Gebiete für Windenergieanlagen festlegen und für diese einen gesonderten Hebesatz ansetzen können.
Eine nennenswerte finanzielle Besserstellung ist aber für die meisten Kommunen nicht zu erwarten, da ihnen die neugewonnen Einnahmen durch den Mechanismus des kommunalen Finanzausgleichs nicht eins zu eins erhalten bleiben. Dem gegenüber stehen der gleichwohl anfallende Abwicklungsaufwand zwischen Grundstückseigentümern und Betreibern, insbesondere bei Bestandsanlagen, und die mangelnde Berechenbarkeit der Entwicklung der Hebesätze bei der Kalkulation des anzulegenden Wertes, mit dem Projektentwickler in die EEG-Ausschreibungen gehen.
Sollte der Gesetzgeber dennoch bei diesem Modell bleiben, so das Papier, bedarf es dringend einer Klarstellung, ob die Gemeinde bei der Festlegung der Gebiete für Windenergieanlagen auf die tatsächliche Nutzung abstellen muss oder auch auf die abstrakte Nutzungsmöglichkeit abstellen kann. Auch empfiehlt es sich, eine einheitliche Obergrenze für den Hebesatz festzulegen.
Wie die im Klimaschutzprogramm 2030 angekündigte höhere finanzielle Beteiligung von sogenannten Opt-Out-Kommunen aussehen soll, die zugunsten der Windenergie von dem beabsichtigten 1.000-Meter-Abstand zur Wohnbebauung abweichen, bleibt anhand der vorgelegten Gesetzentwürfe hingegen völlig offen.
Vortrag zu aktuellen Rechtsentwicklungen der Windenergienutzung
Potsdam, 6. November 2019
Thorsten Müller hat im Rahmen der Windenergietage zum Thema „Wie geht es weiter mit dem Rechtsrahmen für Genehmigungen und Flächenplanung? – Neues vom Gesetzgeber und der Stiftung Umweltenergierecht“ einen Vortrag gehalten. Dabei hat er ausgewählte Aspkete des Europarechts, des Klimaschutzprogramms 2030 und der „Aufgabenliste zur Schaffung von Akzeptanz und Rechtssicherheit für die Windenergie an Land“ des Bundeswirtschaftsministeriums näher beleuchtet. Dazu gehörten die Neuregelungen zum Redispatch in der Elektrizitätsbinnenmarkt-Verordnung, der Entwurf eines Gesetzes für einen 1.000-Meter-Abstand von Windenergieanlagen oder die Neuregelungen zur Grundsteuer für Grundstücke mit Windenergienutzung.
Sachverständigenanhörung zum Brennstoffemissionshandelsgesetz
Berlin, 6. November 2019
Bei der heutigen öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit war Thorsten Müller als Sachverständiger geladen und hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung verfassungsrechtlich eingeordnet. Dabei legte er dar, dass aufgrund der konkreten Ausgestaltung des nationalen Emissionshandels und der Unterschiede zu einem Emissionshandel mit Mengenbegrenzung die vom Bundesverfassungsgericht entwickelte verfassungsrechtliche Rechtfertigung nicht übertragbar ist und daher die Verfassungskonformität fraglich sei. In der Stellungnahme werden ferner die möglichen Rechtsfolgen und Ausgestaltungsalternativen aufgezeigt.
Forschungsprogramm zum Windenergierecht vorgestellt
Potsdam, 5. November 2019
Zum 1. Januar 2020 wird die Stiftung Umweltenergierecht die Arbeiten der bisher von Prof. Dr. Edmund Brandt geleiteten Koordinierungsstelle Windenergierecht (k:wer) der TU Braunschweig fortführen. Edmund Brandt tritt im Jahr 2020 in den Ruhestand ein, daher werden die bisherigen Forschungsaktivitäten an der TU Braunschweig nicht fortgeführt. Aus diesem Anlass haben die k:wer, die Stiftung Umweltenergierecht und der Förderverein der k:wer im Rahmen der Spreewindtage die Veranstaltung „Windenergierecht: Defizite in Gesetzgebung und Rechtsprechung – Handlungserfordernisse und die Rolle der Wissenschaft“ durchgeführt. Bei dieser Veranstaltung informierte Thorsten Müller über den Stand der Forschung bei der Stiftung Umweltenergierecht und die Planung der weiteren Arbeiten.