Der European Green Deal bringt zahlreiche Neuerungen für das Klimaschutz- und Energierecht in der Europäischen Union mit sich. Insbesondere hat die EU-Kommission neue Vorgaben für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbarer Energie sowie für die Dekarbonisierung des Gebäudesektors vorgeschlagen, die aktuell im europäischen Gesetzgebungsverfahren diskutiert werden. Die Stiftung Umweltenergierecht hat sich diese Neuerungen mit Fachleuten aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft in einem Workshop näher angeschaut. Dieser fand am Vortag der 25. Würzburger Gespräche zum Umweltenergierecht in Würzburg statt und steht im Zusammenhang mit dem von der Stiftung Mercator geförderten Projekt „Auswirkungen des EU Green Deal auf Klimaschutz- und Energierecht in Deutschland (agree.d)“.
Im ersten Themenblock diskutierte Johanna Kamm (Stiftung Umweltenergierecht) mit Dr. Anne Held (Fraunhofer ISI) und Felix Schmidt (WWF Deutschland) über die künftige Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Zentrale Fragen waren: Wie sieht der künftige Rechtsrahmen für CfDs, wie der für PPAs aus? Welche Vorgaben macht das EU-Strommarktdesign hinsichtlich der verschiedenen Ausgestaltungsoptionen für CfDs? Wie ist das Zusammenspiel mit anderen Marktmechanismen?
Im zweiten Themenblock skizzierten Dr. Maximilian Wimmer (Stiftung Umweltenergierecht), Dr. Sibylle Braungardt (Öko-Institut e.V.) und Elena Hofmann (Deutscher Naturschutzring) den Policy Mix für die Dekarbonisierung des Gebäudesektors in der EU. Hierbei wurde neben der europäischen Regulierung auch die Frage der Umsetzung in Deutschland beleuchtet. Im Fokus des Diskussion standen die Mindesteffizienzstandards von Bestandsgebäuden (MEPS), die im Rahmen der Reform der Gebäudeeffizienz-Richtlinie eingeführt werden sollen.