Bei der in diesem Jahr erstmalig stattfindenden Konferenz der Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst Hildesheim/Holzminden/Göttingen zur Norddeutschen Wärmeforschung hat Oliver Antoni von der Stiftung Umweltenergierecht heute die bestehenden kommunalen Handlungsinstrumente zur Umsetzung von Maßnahmen aus kommunalen Wärmeplänen vorgestellt. Bei der Aufstellung von Bauleitplänen sind Wärmepläne zu berücksichtigen, wodurch Flächen für bestimmte Wärmeversorgungsanlagen und -leitungen gesichert werden können. Im besonderen Städtebaurecht sind die Mittel der Sanierungsmaßnahmen und die Stadtumbaumaßnahmen grundsätzlich für die Umsetzung von Maßnahmen im Gebäudebestand geeignet.
Als flankierende Maßnahmen können konsensuale städtebauliche Verträge insbesondere bei Grundstücken in öffentlicher Hand und bei der Fernwärme die Festlegung eines Anschluss- und Benutzungszwang mittels Satzung von den Kommunen eingesetzt werden. Zudem ging Oliver Antoni auf aktuelle rechtliche Forschungsfragen im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung ein, der die Stiftung Umweltenergierecht im Projekt „Instrumente zur Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung – Integrierte Entwicklung ordnungsrechtlicher, prozess- und maßnahmenbezogener Lösungsansätze für die kommunale Wärmewende (KoWaP-Pro) nachgeht.