Am gestrigen 28. und heutigen 29. Oktober hat das Projekt Norddeutsche EnergieWende 4.0 (NEW 4.0) für das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Abschlusskonferenz zum Großprojekt „Schaufenster Intelligente Energie – Digitale Agenda für die Energiewende (kurz SINTEG)“ veranstaltet. Mit einem sehr umfangreichen Programm, das coronabedingt nur als Online-Format angeboten werden konnte, haben die Partner aus Forschung und Wirtschaft der fünf SINTEG-Schaufenster ihre Ergebnisse aus vier Jahren Forschungsarbeit vorgestellt.
Die Stiftung Umweltenergierecht, die als rechtswissenschaftlicher Partner ein Teilvorhaben im Projekt Norddeutsche EnergieWende 4.0 (NEW 4.0) durchführt, war mit zwei Beiträgen beteiligt. Zum einen hat Oliver Antoni heute in der Session „Netzdienliche Flexibilitätsmechanismen entwickeln“ die Arbeiten der Stiftung Umweltenergierecht zu rechtlichen Möglichkeiten zur Ermöglichung des Einsatzes von Flexibilitäten zur Vermeidung von Netzengpässen vorgestellt. Er ging dabei auf die im Wesentlichen fehlenden Rechtsgrundlagen für (finanzielle) Anreize von Anlagen- und Netzbetreibern ein, zuschaltbare Lasten flexibel im Netzengpassmanagement einzusetzen und präsentierte einen neuen Vorschlag, deren Einsatz durch eine Anpassung der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) zu ermöglichen.
Thorsten Müller war bei der Podiumsdiskussion im Veranstaltungsteil „Pionier für Reallabore“ an der Podiumsdiskussion zu den „Spielregeln für die Energiewende: Rechtsrahmen und regulatorische Experimentierklausel SINTEG-V“ teilgenommen. In seinen Beiträge hat er verdeutlich, dass der abgesteckte Rahmen für die SINTEG-Projekte zu eng war, um einen wirklichen Lernprozess anzustoßen. Vielmehr war die Verordnung nur eine Demonstrationsklausel, die die Umsetzung bekannter Technologien und Verfahren ermöglicht hat. Für eine tatsächliche Experimentierklausel müsste eine Folgeregelung aber anders ausgestaltet werden, um mehr Handlungsfreiheiten zu gewähren und Rechtssicherheit zu schaffen.