Schriftliche Anhörung zur Erweiterung von Mitwirkungs- und Klagerechten von Umweltvereinigungen im sächsischen Naturschutzrecht

Dresden/Würzburg, 10. Mai 2019

Für die heutige Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Landwirtschaft des Sächsischen Landtages hat Dr. Nils Wegner zu einem Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schriftlich Stellung genommen. Der Gesetzentwurf sieht eine Erweiterung der landesrechtlichen Mitwirkungs- und Klagerechte von Umweltverbänden u.a. in naturschutzrechtlichen Zulassungsverfahren sowie angesichts drohender oder bereits eingetretener Umweltschäden vor.

Neben Gestaltungsspielräumen im Detail zeigt die Stellungnahme auf, dass mit den vorgeschlagenen Regelungen im Wesentlichen bestehende völkerrechtliche Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland jedenfalls für Sachsen erfüllt würden. Das einschlägige Bundesrecht ist insoweit lückenhaft und derzeit nicht mit den Vorgaben der sog. Aarhus-Konvention vereinbar.

Angesichts der vorhandenen Mitwirkungs- und Klagerechte bei Windenergievorhaben würden sich hier keine Änderungen ergeben. Allenfalls geringe Auswirkungen wären auf die Zulassungsverfahren von PV-Freiflächenanlagen möglich.