Per Mausklick die Stromherkunft abrufen – rechtlich zulässig?

Würzburg, 12. Oktober 2022

Dieser Frage geht Carsten von Gneisenau in einem Aufsatz mit dem Titel „Stromherkunft als Echtzeitinformation“ nach, der im Rahmen des vom BMWK geförderten Projektes „InDEED“ entstand. Er unterscheidet dabei zunächst zwischen der Pflicht, gelieferten Strom jährlich zu kennzeichnen, und der Möglichkeit, verbrauchten Strom (nahezu) in Echtzeit zu visualisieren. Diese Möglichkeit, die eine Mehrwertdienstleistung für Verbraucher darstellen kann, wird von ihm anschließend rechtlich auf ihre Zulässigkeit geprüft. Im Vordergrund stehen das Europarecht, das Energierecht und das Lauterkeitsrecht. Er kommt zu dem Ergebnis, dass Echtzeitinformationen zur Stromherkunft für Verbraucher wegen des Doppelvermarktungsverbots derzeit nur in wenigen Fällen von echtem Nutzen sind.

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