Weder das nationale Haushaltsrecht noch das europäische Beihilferecht stehen einer Kombination von „Fördern und Fordern“ grundsätzlich entgegen. Zu diesem Ergebnis kommt die heute veröffentlichte Würzburger Studie zum Umweltenergierecht Nr. 23 „Rechtliche Möglichkeiten für ein Nebeneinander von ‚Fördern und Fordern‘“. Darin werden erstmals die rechtlichen Spielräume zur finanziellen Förderung solcher Klimaschutzmaßnahmen untersucht, die zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten ohnehin umgesetzt werden müssen.
Dies bedeutet beispielsweise, dass neben einer Solarpflicht weiter eine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz möglich ist. Ähnliches gilt für das Gebäudeenergiegesetz: Zur Förderung verpflichtend vorgeschriebener Maßnahmen gibt es auch hier mehr Spielräume als bisher genutzt – etwa zur Verbesserung der Energieeffizienz oder der Nutzung erneuerbarer Energien.
Die Studie ist im Rahmen des Projekts „OwnPV-Outlook: PV-Eigenstrom als effizientes, nachhaltiges und robustes Element des zukünftigen Energiesystems“ entstanden.