In einem Vortrag hat Thorsten Müller heute die Rechtslage für den Weiterbetrieb kleiner PV-Anlagen nach Förderende dargestellt und Handlungsoptionen für den Gesetzgeber aufgezeigt. Dabei konnte er auf die Erkenntnisse aus dem zusammen mit dem Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW) im Auftrag des Umweltbundesamtes erarbeitet Gutachten Analyse der Stromeinspeisung ausgeförderter Photovoltaikanlagen und Optionen einer rechtlichen Ausgestaltung des Weiterbetriebs zurückgreifen und belegen, dass dass mit dem Ende der Förderung weder ein Zahlungsanspruch verbleibt, noch der Strom wie bisher abgenommen werden muss und ohne Weiterentwicklung des Rechtsrahmens für viele Akteure nur Optionen verbleiben, die nicht wirtschaftlich sind. Als Fazit kam er zu dem Schluss, dass der Gesetzgeber den Rechtsrahmen punktuell erweitern sollte, um für ausgeförderte Anlagen einen kaufmännischen und physikalischen Abnahmeanspruch sowie eine Weiterleitung des Marktwertes einzuführen.