Der Rechtsrahmen für Gasnetzkonzessionen engt die Handlungsspielräume der Gemeinden für Klimaschutz bislang stark ein. Zugleich wird damit auch der angekündigte schnelle Ausstieg aus der Erdgasnutzung erschwert, der erforderlich ist, um unabhängig von fossilen Importen zu werden.
Der maßgeblich bundesgesetzlich geprägte Rechtsrahmen führt zu Konflikten mit der kommunalen Wärmeplanung, die zu einem zentralen Element der Dekarbonisierungsstrategie im Wärmesektor etabliert werden soll. Daher sollte der Bundesgesetzgeber gleichzeitig mit der im Koalitionsvertrag adressierten Einführung der flächendeckenden kommunalen Wärmeplanung auch eine Reform des Rechts der Konzessionsverträge ins Auge fassen. Änderungsbedarf in der Konzessionsabgabenverordnung gibt es beim sog. Nebenleistungsverbot, das grundsätzlich verbietet, dass neben der Konzessionsabgabe weitere Leistungen vereinbart werden dürfen. Dieses Verbot könnte abgeschwächt werden. Zudem könnte die Stilllegung von Gasnetzen ermöglicht sowie die sektorübergreifende Netzbewirtschaftung durch die Gemeinden gefördert werden.
Zu diesem Ergebnis kommt die heute erschienene Würzburger Studie zum Umweltenergierecht # 27 „Wärmeplanung und Gaskonzessionen“ von Julian Senders, die im vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klima geförderten Projekt „Kommunale Wärmeleitplanung“ entstanden ist.