Die Heterogenität der landesrechtlichen Teilhaberegelungen – gelungener Wettbewerbsföderalismus oder Hemmnis für den EE-Ausbau?

Leipzig, 13. November 2024

In seinem Vortrag auf einem Workshop des Forschungsprojekts GiVEn skizzierte Sebastian von Ammon von der Stiftung Umweltenergierecht die rechtlichen Aspekte, die sich aus der Heterogenität der Ländergesetze zur Akzeptanzsteigerung erneuerbarer Energien ergeben. So spricht einerseits der verfassungsrechtliche Grundsatz der Verhältnismäßigkeit dafür, regionale Unterschiede bei der Ausgestaltung der Teilhaberegelungen zu berücksichtigen. Andererseits ergeben sich aus der Vielgestaltigkeit der Beteiligungsmodelle Risiken, die den Gesetzeszweck, die Steigerung des Ausbaus erneuerbarer Energien, gefährden können. Diese Risiken könnten durch bundesrechtliche Vorgaben eingeschränkt werden.

Die Heterogenität der landesrechtlichen Teilhabereglungen ist auch Thema einer Würzburger Studie zum Umweltenergierecht, die zeitnah veröffentlicht werden soll.