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Die Rolle der Kommunen im klimapolitischen Regelungsverbund: Tagungsband zum 4. Professor:innengespräch Umweltenergierecht erschienen

Baden-Baden/Würzburg, 4. März 2026

Den Kommunen kommt bei der Gestaltung der Transformationsaufgaben Klimaschutz und Klimaanpassung eine besondere Rolle zu. Das 4. Professor:innengespräch Umweltenergierecht 2026, das jährlich von der Stiftung Umweltenergierecht veranstaltet wird, widmete sich daher den vielschichtigen Aufgaben und Funktionen der Städte und Gemeinden im Mehrebenensystem.

Die zentralen Beiträge von Professorinnen und Professoren der Rechtswissenschaften und angrenzender Disziplinen sind nun als Tagungsband erschienen. Sie stammen von Prof. Dr. Christine Wilcken (Deutscher Städtetag), Prof. Dr. Sina Fontana (Universität Augsburg), Prof. Dr. Armin von Weschpfennig (Helmut-Schmidt-Universität Hamburg), Prof. Dr. Daniela Winkler (Universität Stuttgart) und Prof. Dr. Martin Wickel (HafenCity Universität Hamburg). Thematische Schwerpunkte des Tagungsbandes sind Klimaschutz als Pflichtaufgabe und deren Finanzierung, nachhaltige Stadtentwicklung, die Bereitstellung der erforderlichen Flächen für die Energiewende, die Gestaltungsmöglichkeiten und Grenzen bei der Transformation der Wärmeversorgung und die besondere Rolle der Kommunen bei der Klimaanpassung. Der von Prof. Dr. Monika Böhm, Prof. Dr. Markus Ludwigs und Prof. Dr. Thorsten Müller herausgegebene Band ist in den Schriften zum Umweltenergierecht als Band 51 erschienen.

 

Vortrag zum Energy Sharing in § 42c EnWG: Was bedeutet die neue Vorschrift für Bürger, Netzbetreiber und Elektrizitätsversorgungsunternehmen?

Berlin, 29. Januar 2026

Im Rahmen der Veranstaltung „§ 42c Energiewirtschaftsgesetz – neue Chancen für Energy Sharing?“ des Forum EnShare des Future Energy Lab (FEL) hielt Anna Papke von der Stiftung Umweltenergierecht einen Vortrag mit dem Titel „Rechtliche Analyse des regulatorischen Rahmens für Energy Sharing“.

In ihrem Vortrag ging sie darauf ein, wie sich die neu ins EnWG aufgenommene Norm für Akteure umsetzen lässt: Dies betrifft in erster Linie Bürger, Bürgerenergiegenossenschaften und andere Berechtigte, die selbst Energy Sharing betreiben. Daneben hat die Vorschrift aber auch Auswirkungen auf Netzbetreiber und andere Marktakteure. Auch ist eine Ausstattung mit intelligenter Messtechnik für das Energy Sharing Voraussetzung.

Weiterhin wurde im Vortrag auch das Verhältnis von Energy Sharing und EEG-Förderung beleuchtet: Zwar ist Energy-Sharing-Strom selbst nicht förderfähig, der erzeugte Strom kann aber anteilig teils über Energy Sharing und teils über die geförderte Direktvermarktung vermarktet werden.

Vorträge zu den Beschleunigungsgebieten für die Windenergie an Land

Leipzig/Berlin/Würzburg, 20. und 28. Januar 2026

In zwei Vorträgen hat sich Dr. Nils Wegner mit dem Ansatz der Beschleunigungsgebiete für die Windenergie an Land, ihrer Umsetzung auf europäischer und nationaler Ebene sowie den spezifischen Fragen ihrer Ausweisung befasst. Sowohl im Rahmen einer Veranstaltung des Instituts für Städtebau Berlin als auch im Rahmen des 7. Leipziger Windrechtsforums der Kanzlei Prometheus stießen die Vorträge zu Hintergründen und Fragen der Ausweisung von Beschleunigungsgebieten auf großes Interesse. Dies zeigt, wie sehr das Thema die Praxis aktuell bewegt. Deutlich wurde zudem, dass im Einzelnen noch viele Fragen einer Lösung bedürfen, zu deren Entwicklung die Stiftung Umweltenergierecht auch weiterhin beitragen wird.

Zum Vortrag (7. Leipziger Windrechtsforum)

Wertschöpfung von Erneuerbaren: Neue Fragen bei der finanziellen Teilhabe von Gemeinden und Einwohnern

Hannover/Online, 22. und 27. Januar 2026

In zwei Vorträgen hat sich Sebastian von Ammon von der Stiftung Umweltenergierecht mit den Landesgesetzen zur finanziellen Beteiligung von Einwohnern und Gemeinden beim Ausbau erneuerbarer Energien befasst. Die Vorträge auf der 98. Sitzung des Juristischen Beirats des BWE in Hannover und der 5. Sitzung der BLPV beruhen auf der Würzburger Studie Nr. 43, die im November 2025 erschienen ist.

Schwerpunkte bildeten zum einen die verfassungsrechtlichen Anforderungen, die bei der Ausgestaltung verpflichtender Teilhaberegelungen zu beachten sind. Zum anderen wurden die Risiken aufgezeigt, die sich für den Wettbewerb zwischen Vorhaben und Standorten aufgrund der heterogenen Rechtslage ergeben können.

Des Weiteren wurde auf aktuelle Gesetzesänderungen eingegangen. So werden die finanziellen Verpflichtungen in den Landesgesetzen tendenziell erhöht und in ihren Anwendungsbereich neben Windenergieanlagen zunehmend auch PV-Freiflächenanlagen einbezogen. Beide Entwicklungen werfen im Hinblick auf ihre verfassungsrechtliche Rechtfertigung spezifische Fragen auf, die in den Vorträgen skizziert wurden.

 

UBA-Kurzbericht zur Marktintegration kleiner Photovoltaik-Dachanlagen erschienen

Dessau-Roßlau, 19. Januar 2026

In einem vom Umweltbundesamt beauftragten Kurzbericht mit dem Titel „Marktintegration kleiner Photovoltaik-Dachanlagen – Zwischen negativen Strompreisen und Flexibilitäten“ haben die Stiftung Umweltenergierecht und das Öko-Institut die Rolle kleiner PV-Dachanlagen im Stromsystem analysiert. Vor dem Hintergrund zunehmender negativer Strompreise steigen die Anforderungen an Flexibilitäten auf Erzeugungs- und Verbrauchsseite.

Das Autorenteam, an dem von Seiten der Stiftung Dr. Carolin König und Anna Papke mitgewirkt haben, kommt unter anderem zu dem Ergebnis, dass mit dem Solarspitzengesetz ein wichtiger Schritt zur Marktintegration kleiner Photovoltaik-Dachanlagen getan wurde. Das im letzten Februar in Kraft getretene Gesetz beschränkt für zunehmend mehr Anlagen die EEG-Vergütung in Zeiten negativer Börsenstrompreise. Die Maßnahmen des Gesetzes dürften allerdings erst mittelfristig Wirkung zeigen, da vielfach Anlagen erst mit intelligenter Steuerungstechnik auszustatten sind. Eine wichtige Rolle spielt daher auch die Steigerung nachfrageseitiger Flexibilität.

 

Online-Beitrag zur Ausweitung der Speicherprivilegierung bei den Netzentgelten erschienen

München/Würzburg, 19. Dezember 2025

Die mit der EnWG-Novelle 2025 ausgeweitete Netzentgeltfreistellung für Speicheranlagen in § 118 Abs. 6 EnWG wird weithin als starker Impuls für Mischspeicher und bidirektionale Fahrzeuge betrachtet. Es ergeben sich aber zahlreiche offene Fragen – auch ganz grundsätzliche. Grund genug, sich die überarbeitete Regelung aus energiewirtschaftlicher und rechtlicher Perspektive näher anzusehen. Dr. Tobias Klarmann und Dr. Johannes Hilpert von der Stiftung Umweltenergierecht haben sich deshalb in einem gemeinsamen Online-Beitrag mit der Forschungsstelle für Energiewirtschaft (FfE) die wichtigsten offenen Fragen vorgenommen. Das Fazit: Schon allein aufgrund des laufenden „AgNes-Prozesses“ der Bundesnetzagentur (BNetzA) zur Neugestaltung der Netzentgeltsystematik kann sich die Branche nicht rechtssicher auf den dauerhaften Bestand der Regelung verlassen.

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Die Verankerung der Wärmeplanung im föderalen Kompetenzgefüge

Würzburg, 19. Dezember 2025

Mit dem am 1. Januar 2024 in Kraft getretenen Wärmeplanungsgesetz (WPG) hat der Bundesgesetzgeber das ohnehin junge Instrument der Wärmeplanung erstmals auf bundesrechtliche Füße gestellt. In dem heute in der ZNER erschienenen Aufsatz „Die Verankerung der Wärmeplanung im föderalen Kompetenzgefüge – Schnittstellenmanagement zwischen Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenzen“ analysieren Svenja Henschel und Dr. Jana Maruschke von der Stiftung Umweltenergierecht die Vorgehensweise des Bundesgesetzgebers bei der verpflichtenden Einführung der Wärmeplanung im föderalen Mehrebenensystem unter Beachtung der auf Bund, Länder und Kommunen verteilten Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenzen. Dabei werden auch die tragenden Ziele und Motive des Bundesgesetzgebers berücksichtigt – insbesondere das Agieren des Bundes zwischen dem Anliegen nach einem vereinheitlichten Rechtsrahmen für die Wärmeplanung einerseits und hinreichenden Spielräumen für die Länder und Kommunen als planungsverantwortliche Stellen andererseits.

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Länderdialog Wasserstoff Baden-Württemberg – Bayern: Vortrag zu Erkenntnissen aus Trans4ReaL

Würzburg, 10. Dezember 2025

Im Rahmen der Veranstaltung „Länderdialog Baden-Württemberg – Bayern: Dezentrale Wasserstoff-Ökosysteme“ hat Christoph Kisker von der Stiftung Umweltenergierecht einen Vortrag zu den Erkenntnissen aus dem Projekt „Trans4ReaL – Wissenschaftliche Transferforschung für Reallabore zu Sektorkopplung und Wasserstofftechnologien“ gehalten. Dabei zeigte er offene Punkte im Rechtsrahmen der Wasserstoffwirtschaft auf und ging auf mögliche Vorteile von dezentralen Wasserstoffprojekten ein.

Kommunale Verpflichtungen und Handlungsspielräume bei der Transformation der Wärmeversorgung

Kiel, 27. November 2025

Während sich viele Kommunen derzeit im Prozess der Wärmeplanerstellung befinden, sollte der Fokus bei dem von der Investitionsbank Schleswig-Holstein und dem Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) organisierten 2. Erfahrungsaustausch für Kommunen bereits auf die Umsetzungsphase gelegt werden. Hierzu wurde Svenja Henschel von der Stiftung Umweltenergierecht eingeladen, um in ihrem Vortrag die kommunalen Verpflichtungen und Handlungsmöglichkeiten bei der Transformation der Wärmeversorgung aufzuzeigen.

Zu Beginn ihres Vortrags stellte sie zunächst klar, dass sich aufgrund der Unverbindlichkeit der Wärmepläne kein verbindlicher Umsetzungsauftrag für die Kommunen ergibt. Anschließend wurde dargestellt, welche Rolle die Kommunen bei der Umsetzung der Wärmepläne dennoch wahrnehmen können und welche kommunalen Handlungsmöglichkeiten hierfür beispielsweise im Bauplanungs- und Städtebaurecht bestehen. Schließlich wurden die Verpflichtungen der Kommunen bei der Transformation der Wärmeversorgung erläutert. Dabei wurde unter anderem auf die bundes- und landesgesetzlichen Vorgaben für kommunale Gebäude etwa nach dem Gebäudeenergiegesetz und die Anforderungen im Bereich der Energieeffizienz nach dem Energieeffizienzgesetz eingegangen.

Neue Steuerungsvorgaben für den Gebäudebestand aus dem Unionsrecht

Würzburg, 25. November 2025

In seinem in der EurUP erschienenen Aufsatz „Neue Steuerungsvorgaben für den Gebäudebestand aus dem Unionsrecht. Bestandsaufnahme, Zusammenwirken und Umsetzungsbedarf“ arbeitet Dr. Matthias Leymann von der Stiftung Umweltenergierecht die bei der anstehenden Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes umzusetzenden Steuerungsvorgaben des Unionsrechts heraus. Unter Berücksichtigung auch des Europäischen Emissionshandels 2 zeigt er, dass das überkommene Steuerungskonzept nicht uneingeschränkt weiterverfolgt werden kann. Vielmehr muss ordnungsrechtlichen Anforderungen zukünftig eine deutlich größere Bedeutung zukommen. Daneben werden auch die sozialen Fragen der Wärmewende zunehmend im Unionsrecht aufgegriffen. Namentlich gilt dies für die Fördermittelvergabe, die – anders als bisher in Deutschland üblich – vorrangig auf schutzbedürftige Gruppen ausgerichtet werden muss. An diesen und weiteren Vorgaben wird deutlich, dass das Steuerungskonzept einer grundlegenden Weiterentwicklung bedarf.

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100 Top of the Table: Auszeichnung für Dr. Markus Ehrmann von Table.Media

Würzburg, 25. November 2025

Das Medium „Europe.Table“ hat Dr. Markus Ehrmann von der Stiftung Umweltenergierecht in die Rubrik „100 Top of the Table 2025“ gewählt. Damit zeichnet die Redaktion herausragende und einflussreiche Persönlichkeiten aus dem Europabereich aus – unter anderem aus Politik, Verwaltung, Verbänden, Unternehmen, Wissenschaft oder Stiftungen.

„Die Aufnahme meiner Person in die Top 100 sehe ich als Anerkennung unserer gesamten Teamarbeit im Forschungsgebiet Europäisches und Internationales Energie- und Klimaschutzrecht. Daher herzlichen Dank an alle Kolleginnen und Kollegen und insbesondere an meinen Co-Leiter Fabian Pause. Wir werden weiter an der zentralen Frage forschen, wie sich der Rechtsrahmen ändern muss, damit wir die Klimaziele erreichen“, erklärt Dr. Markus Ehrmann.

33. Windenergietage in Potsdam: Forum der Stiftung Umweltenergierecht zu Genehmigungen, EEG-Förderdesign und Netzanschlüssen

Potsdam, 14. November 2025

Bei den Windenergietagen kommt einmal im Jahr die Branche zusammen, um sich über aktuelle Entwicklungen und Fragestellungen beim Ausbau der Windenergie an Land auszutauschen. In diesem Jahr gestaltete die Stiftung Umweltenergierecht dort ein eigenes Forum zum Thema „Kontinuität oder Neustart? – Wie geht es weiter bei Genehmigungen, EEG-Förderung und Netzanschlüssen?“. Eingangs stellte Maria Deutinger die aktuellen Rechtsänderungen zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen an Land – vor allem durch die Beschleunigungsgebiete – dar. Danach gab Dr. Markus Kahles einen Überblick über das neue Förderdesign im EEG mit Schwerpunkt auf die anstehenden Neuregelungen zu zweiseitigen Differenzverträgen („Contracts for Difference/CfD“). Dr. Yvonne Kerth beleuchtete schließlich die flexiblen Netzanschlussvereinbarungen („Flexible Connection Agreements/FCA“). Im Anschluss an die Vorträge bestand jeweils Gelegenheit zum Austausch mit den Referierenden.

Die anstehende Umsetzung der Wärmepläne – Herausforderungen und Lösungsansätze bei Energieinfrastruktur und Gebäudeeffizienz

Würzburg, 11. November 2025

Aufgrund von § 4 Abs. 2 Satz 1 Wärmeplanungsgesetz (WPG) müssen Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern die Wärmepläne für ihr Gemeindegebiet bis Mitte 2026 erstellt haben. Bereits jetzt stellt sich die Frage, mit welchen (ggf. bereits bestehenden) rechtlichen Instrumenten die dort festgehaltenen Darstellungen und Maßnahmen in die Realität überführt werden können. Um Vorschläge aus Sicht von Wissenschaft und Praxis zu sammeln und zu erörtern, kamen heute in Würzburg rund 60 Teilnehmende unterschiedlicher an der Wärmewende beteiligter Akteursgruppen zu einem Fokus Umweltenergierecht zusammen. In Vorträgen und anschließenden Diskussionen wurden drei zentrale Fragen behandelt: Wie kann der Ausbau der Wärmenetze beschleunigt werden? Wie gelingt die Koordination der Wärmeplanung mit der Transformation der Gasnetze? Und welchen Beitrag kann die Wärmeplanung zu Energieeinsparungen im Gebäudebestand leisten?

Systemintegration und Regelungsrahmen für Stromspeicher und EEG-Anlagen

Berlin, 6. November 2025

Im Rahmen des 50. Fachgesprächs der Clearingstelle EEG/KWKG zum Thema „Flexibilisierung des Strommarktsystems“ hat Dr. Carolin König von der Stiftung Umweltenergierecht zu Systemintegration und Regelungsrahmen von Speichern und EEG-Anlagen gesprochen. In ihrem Vortrag erläuterte sie, welche Integrationsanreize EEG-Anlagen durch die Änderungen im Zuge des Solarspitzengesetzes bereits gesetzt werden. Zudem zeigte sie auf, wie der bestehende Rechtsrahmen weitere Flexibilisierungsmöglichkeiten eröffnen kann. Hier ist noch einiges im Wandel. Im Detail wird auch viel von den BNetzA-Festlegungsverfahren zur Marktintegration von Speichern und Ladepunkten (MiSpeL) und zur Allgemeinen Netzentgeltsystematik für Strom (AgNeS) abhängen. Grundsätzlich werden jedoch bereits heute wichtige Impulse für eine verbesserte Systemintegration von EEG-Anlagen – u. a. durch Speicher – gesetzt, deren volle Wirksamkeit sich allerdings erst noch entfalten muss.

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Planungsrechtliche Besonderheiten und Voraussetzungen von Hybridprojekten aus Windenergie und Photovoltaik

Potsdam, 6. November 2025

In einem Vortrag mit dem Titel „Planungsrechtliche Besonderheiten und Voraussetzungen von Hybridprojekten aus Windenergie und Photovoltaik“ hat Dr. Stephan Wagner von der Stiftung Umweltenergierecht auf der 53. Sitzung der Bund-Länder-Initiative Windenergie (BLWE) Ergebnisse aus dem Abschlussbericht „Hybridprojekte aus Windenergie und Photovoltaik. Chancen und Herausforderungen der Doppelnutzung“ zum Vorhaben „Abbau von Hemmnissen beim Repowering von Windenergieanlagen“ vorgestellt. Gezeigt wurde, wie Hybridprojekte aus Windenergie- und Freiflächenphotovoltaikanlagen im Rahmen der geltenden planungsrechtlichen Rechtslage bereits heute rechtssicher umgesetzt werden können, ohne den Vorrang der Windenergie in Windenergiegebieten und deren Anrechnung auf die Flächenziele des Windenergieflächenbedarfsgesetzes zu gefährden.

Novelle zum Energiewirtschaftsgesetz: Prof. Dr. Thorsten Müller als Sachverständiger im Deutschen Bundestag

Berlin, 15. Oktober 2025

Prof. Dr. Thorsten Müller von der Stiftung Umweltenergierecht war am 15. Oktober 2025 als Sachverständiger im Deutschen Bundestag zur Anhörung über den Gesetzesentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften (BT-Drs. 21/1497) geladen.

In der dazu verfassten rechtlichen Stellungnahme zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung (21/1497) wird festgestellt, dass sich die Reform auf technische und zwingende Umsetzungsfragen beschränkt. Inhaltlich wird kritisiert, dass der Entwurf verschiedentlich Regelungen zu Netzanschluss, Netzzugang und Netzentgelten regelt. Dies ist als kompetenzrechtlich problematisch einzustufen, da diese Regelungsmaterie unionsrechtlich in der Sphäre der Bundesnetzagentur liegt. Daneben geht die Stellungnahme auf weitere Einzelaspekte ein, darunter das in § 42c EnWG verortete „Energy Sharing“. Hier handelt es sich um eine Mindestumsetzung der europäischen Vorgaben, die in einzelnen Punkten angepasst werden sollte, um eine rechtsklare und europarechtskonforme Umsetzung zu ermöglichen.