Ariadne Projekt untersucht Instrumente zur CO2-Bepreisung im internationalen Wettbewerb

Potsdam, 8. Juli 2021

Maßnahmen zur Minderung von CO2-Emissionen können auf dem Weltmarkt einen Wettbewerbsnachteil darstellen: Unternehmen aus Ländern, in denen solche Maßnahmen bestehen, müssen die Kosten dafür „einpreisen“, während Unternehmen aus anderen Ländern ihre Erzeugnisse günstiger produzieren und verkaufen können. Anlässlich des von der EU Kommission angekündigten Vorschlags für einen „Grenzausgleichsmechanismus“, hat sich das Ariadne Konsortium nun umfassend mit dem Thema „Carbon Leakage“ und möglichen Abhilfemaßnahmen befasst. Die Stiftung Umweltenergierecht analysierte hierzu den rechtlichen Rahmen, sowohl im EU- als auch im Internationalen Recht und schafft somit eine Grundlage für die Entwicklung aber auch Bewertung von entsprechenden Instrumenten.

Das Kurzdossier steht ab jetzt zum Download zur Verfügung.