Die Beschleunigungsgebiete nach der geänderten Erneuerbare-Energien-Richtlinie: Handlungsnotwendigkeiten und -spielräume bei der Umsetzung in nationales Recht

Würzburg, 8. Februar 2024

Das Konzept der „Beschleunigungsgebiete für erneuerbare Energie“ bildet das Herzstück der mit Wirkung zum 20. November 2023 geänderten Erneuerbare-Energien-Richtlinie 2023. Die Beschleunigungsgebiete führen zu einem Paradigmenwechsel in den Planungs- und Genehmigungsverfahren und bieten ein erhebliches Vereinfachungs- und Beschleunigungspotenzial. Allerdings gehen damit auch zahlreiche neue, zusätzliche Anforderungen einher, die von Unklarheiten und Inkonsistenzen in der Richtlinie geprägt sind. Diese gilt es bei der Umsetzung in nationales Recht – für die enge Fristen gesetzt sind – zu beseitigen und pragmatische Lösungen im Sinne des Klimaschutzes zu finden.

Maria Deutinger und Frank Sailer von der Stiftung Umweltenergierecht zeigen in der heute veröffentlichten Würzburger Studie zum Umweltenergierecht Nr. 35 auf, welche Handlungsnotwendigkeiten und -spielräume für den nationalen Gesetzgeber bei der Umsetzung bestehen.

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