Mehr Flexibilität beim Verbrauch – das ist ein zentraler Baustein der Transformation des Energiesystems. Eine Möglichkeit hierzu bieten dynamische Stromtarife, deren Höhe sich an den aktuellen Spotmarktpreisen orientiert. Für Verbraucher können solche Tarife aber große Risiken bergen. Dazu passende Absicherungsmaßnahmen waren daher Gegenstand der „AG 2 Flexibilität“ der Plattform Klimaneutrales Stromsystem (PKNS) am 18. Oktober 2023. Auf Bitten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz steuerte Prof. Dr. Thorsten Müller einen Input zu den Anforderungen an dynamische Tarife im Energiewirtschaftsrecht bei.
Konkret diskutiert wurde ein Vorschlag von Lichtblick/Neon, der ein vorab gebuchtes stündliches Verbrauchsprofil mit festem Preis und nachträgliche Erstattungen im Falle der Abweichung vom gebuchten Profil vorsieht. Thorsten Müller betonte bei seinem Vortrag, dass das Modell zwar grundsätzlich als dynamischer Tarif im Sinne des EnWG gelten kann, dass durch das Absicherungselement jedoch ein Entkoppelungseffekt vom Spotmarktpreis auftritt. Eine abschließende Bewertung sei letztlich abhängig von der konkreten Ausgestaltung: das dynamische Element dürfe nicht zu sehr in den Hintergrund treten.