Auf den EU-Emissionshandel folgt der EU-Grenzausgleichsmechanismus – Gemeinsamkeiten, Unterschiede und offene Fragen

Würzburg, 15.04.2023

Im Dezember haben sich der EU-Ministerrat und das Parlament darauf geeinigt, einen Grenzausgleichsmechanismus (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM) einzuführen. Dieser gilt zwar als „Folge“ des EU-Emissionshandels, weil durch ihn der CO2-Preis des Emissionshandels auf Importe in die EU ausgeweitet und somit ein Level Playing Field zwischen Produkten aus dem EU-Ausland und innereuropäischen Erzeugnissen geschaffen werden soll. Allerdings ist das System nicht identisch und es bestehen noch zahlreiche Fragen zu dessen Umsetzung. Jana Nysten erklärt in ihrem Aufsatz die Hintergründe für die Einführung des CBAMs, stellt die neuen Regelungen im Grundsatz vor und erklärt welche rechtlichen und tatsächlichen Problematiken (noch) bestehen. Der Aufsatz ist in der KlimaRZ 04/2023, S. 95-102, erschienen. Er ist im Rahmen des Projektes „Evidenzbasiertes Assessment für die Gestaltung der deutschen Energiewende (Ariadne)“ entstanden.