„Blockchain“ ist eine Technologie mit vielen potentiellen Einsatzfeldern. In der Energiewirtschaft kann sie beim digitalen und manipulationsresistenten Nachweis der Stromherkunft genutzt werden. Ein solcher Nachweis könnte dazu beitragen, dass Verbraucher präzise sachliche, räumliche und zeitliche Informationen über die Herkunft ihres verbrauchten Stroms erhalten. Dies ist Gegenstand des Forschungsprojekts InDEED, in dem die Stiftung Umweltenergierecht mit der Forschungsstelle für Energiewirtschaft (FfE) und der Universität Bayreuth zusammenarbeitet.
Carsten von Gneisenau und Dr. Maximilian Wimmer untersuchen in der heute im Rahmen des Projektes veröffentlichten Würzburger Studie „Stromherkunft und Blockchain – Rechtliche Möglichkeiten und Hemmnisse für das ‚Labeling‘ von Stromflüssen“, ob und inwieweit das Labeling von Strommengen mittels Blockchain-Nachweisen mit den Vorgaben des europäischen und des deutschen Rechts vereinbar ist. Sie gehen dabei insbesondere auf die energie-, datenschutz- und lauterkeitsrechtlichen Vorgaben ein. Sie stellen dabei insbesondere fest, dass das untersuchte „Labeling“-Konzept unter anderem gegen das energierechtliche Doppelvermarktungsverbot nach § 80 EEG 2021 verstößt, wonach geförderter EE-Strom nicht zusätzlich mit Herkunftsnachweisen und/oder sonstigen Nachweisen vermarktet werden darf. Im Zuge eines Roadmap-Prozesses sollen in der verbleibenden Laufzeit des Projektes deshalb Handlungsvorschläge an die Politik ausgearbeitet werden.