Archiv für 2026

5. Professor:innengespräch Umweltenergierecht beleuchtet den Rechtsrahmen der Wärmewende

Prichsenstadt, 19. und 20. März 2026

Wie steuert das Recht die Umsetzung der Wärmewende? Dieser Frage widmete sich das fünfte „Professor:innengespräch Umweltenergierecht“ am 19. und 20. März 2026 im unterfränkischen Prichsenstadt. Bei dem von der Stiftung Umweltenergierecht jährlich organisierten Austausch diskutieren Professorinnen und Professoren der Rechtswissenschaft mit weiteren Expertinnen und Experten aus anderen Disziplinen und der Praxis aktuelle Rechtsentwicklungen der Transformation der Energieversorgung.

Zentrale Themen waren in diesem Jahr der Rechtsrahmen der Wärmewende im Mehrebenensystem, für den Aus- und Umbau leitungsgebundener Wärmeversorgung, der gebäudebezogenen Wärmewende zwischen Reduktion und Substitution sowie die Erfolgsfaktoren für eine gelingende Wärmewende im Quartier. Dabei konnten die Diskussionen auf einer Einführung zu den ökonomischen und technischen Herausforderungen der Wärmewende, zur Wahrnehmung von Klimaschutzmaßnahmen in der Bevölkerung und zur Umsetzung der Wärmeplanung in den Kommunen aufbauen.

„Der Rechtsrahmen der Wärmewende wirft eine Vielzahl komplexer Fragen auf. Formate wie das Professor:innengespräch bieten einen wichtigen Raum zur intensiven, wissenschaftlichen Diskussion. Mein besonderer Dank gilt daher allen Teilnehmenden und besonders den Referierenden, die ihre Expertise und Forschungsperspektiven in den Austausch eingebracht haben“, betonte Prof. Dr. Thorsten Müller, wissenschaftlicher Leiter der Stiftung Umweltenergierecht.

 

Die Rolle der Kommunen im klimapolitischen Regelungsverbund: Tagungsband zum 4. Professor:innengespräch Umweltenergierecht erschienen

Baden-Baden/Würzburg, 4. März 2026

Den Kommunen kommt bei der Gestaltung der Transformationsaufgaben Klimaschutz und Klimaanpassung eine besondere Rolle zu. Das 4. Professor:innengespräch Umweltenergierecht 2026, das jährlich von der Stiftung Umweltenergierecht veranstaltet wird, widmete sich daher den vielschichtigen Aufgaben und Funktionen der Städte und Gemeinden im Mehrebenensystem.

Die zentralen Beiträge von Professorinnen und Professoren der Rechtswissenschaften und angrenzender Disziplinen sind nun als Tagungsband erschienen. Sie stammen von Prof. Dr. Christine Wilcken (Deutscher Städtetag), Prof. Dr. Sina Fontana (Universität Augsburg), Prof. Dr. Armin von Weschpfennig (Helmut-Schmidt-Universität Hamburg), Prof. Dr. Daniela Winkler (Universität Stuttgart) und Prof. Dr. Martin Wickel (HafenCity Universität Hamburg). Thematische Schwerpunkte des Tagungsbandes sind Klimaschutz als Pflichtaufgabe und deren Finanzierung, nachhaltige Stadtentwicklung, die Bereitstellung der erforderlichen Flächen für die Energiewende, die Gestaltungsmöglichkeiten und Grenzen bei der Transformation der Wärmeversorgung und die besondere Rolle der Kommunen bei der Klimaanpassung. Der von Prof. Dr. Monika Böhm, Prof. Dr. Markus Ludwigs und Prof. Dr. Thorsten Müller herausgegebene Band ist in den Schriften zum Umweltenergierecht als Band 51 erschienen.

 

Die Stilllegungsplanung für Gasverteilernetze: Europäische Vorgaben und nationale Umsetzung

Würzburg, 2. März 2026

In der heute veröffentlichten Studie „Stilllegungsplanung, Netzentwicklungsplanung und die Transformation der Erdgasverteilernetze“ analysieren Dr. Jana Nysten, Dr. Carsten von Gneisenau und Dr. Nora Grabmayr von der Stiftung Umweltenergierecht die europarechtlichen Vorgaben aus der Gas- und Wasserstoffbinnenmarkt-Richtlinie im Hinblick auf eine zukünftige Netzplanung von Gasverteilernetzbetreibern. Ebenfalls Gegenstand der Studie ist der aktuelle Referentenentwurf zum Energiewirtschaftsgesetz, der die Vorgaben der Richtlinie umsetzen soll.

Die Autorinnen und der Autor kommen zu dem Ergebnis, dass sich der deutsche Gesetzgeber eng an den Vorgaben der Richtlinie orientiert, aber nicht alle Spielräume ausnutzt. Außerdem gibt es an einigen Stellen Nachbesserungsbedarf, damit eine europarechtskonforme Umsetzung der Richtlinie sichergestellt werden kann.

15 Jahre Stiftung Umweltenergierecht: Engagierte Forschung für die Energiewende

Würzburg, 1. März 2026

Die Stiftung Umweltenergierecht feiert am 1. März 2026 ihr 15-jähriges Bestehen. Seitdem hat sie sich zu einer etablierten Stimme in der Wissenschaft entwickelt – mit über 60 Mitarbeitenden, mehr als 100 abgeschlossenen Projekten, über 500 Veröffentlichungen und mehr als 200 Veranstaltungen mit insgesamt rund 40.000 Teilnehmenden. Einen Rückblick auf Meilensteine, prägende Projekte und besondere Momente aus 15 Jahren Stiftungsarbeit finden Sie in unserem Jubiläumsnewsletter.

Zum Jubiläum richtet die Stiftung den Blick nach vorn: Für den Zeitraum 2027 bis 2031 soll ein neues Forschungsprogramm entwickelt werden. Ziel ist es, langfristige Entwicklungslinien der Energiewende frühzeitig zu erkennen und rechtswissenschaftlich zu begleiten. Ein zentraler Bestandteil der Programmentwicklung wird der Dialog mit der Praxis sein: Die Stiftung will den Austausch mit Unternehmen, Verbänden, Verwaltung, Politik und Zivilgesellschaft gezielt suchen, um Impulse aus der Realität in die Forschung einzubinden und so praxisnahe, wissenschaftlich fundierte Lösungsansätze zu fördern. Der Startschuss und weitere Informationen zu Beteiligungsmöglichkeiten folgen in Kürze.

Gesetzentwurf zur Änderung des Bürgerenergiegesetzes NRW birgt verfassungsrechtliche Risiken

Düsseldorf, 26. Februar 2026

In seiner heutigen Anhörung als Sachverständiger vor dem Ausschuss für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landtags Nordrhein-Westfalen hat sich Sebastian von Ammon von der Stiftung Umweltenergierecht zu der beabsichtigten Novellierung des Bürgerenergiegesetzes geäußert. Der Gesetzentwurf bestimmt für Vorhaben außerhalb von Windenergiegebieten eine erhöhte Beteiligungsverpflichtung. Diese Unterscheidung der Höhe der Verpflichtung nach dem planerischen Standort der Anlage wirft unter dem Gesichtspunkt des verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes Fragen auf.

So ist die Eignung der Regelung zweifelhaft, die in der Gesetzesbegründung angeführten spezifischen Akzeptanzprobleme von Anlagen außerhalb von Windenergiegebieten zu überwinden und so zu ihrem gesteigerten Ausbau beizutragen. Dies gilt umso mehr, als zahlreiche gesetzgeberische Maßnahmen des Bundes wie auch des Landes diesem Ziel entgegenstehen.

Orientierungshilfe für die Praxis: Vorstellung der akteursspezifischen Leitfäden zur Umsetzung kommunaler Wärmepläne

Berlin/Bremen/Würzburg, 12. Februar 2026

In dem heutigen Online-Seminar zum Abschluss des Projekts „KoWaP-Pro“ haben Oliver Antoni und Svenja Henschel von der Stiftung Umweltenergierecht mit den Projektpartnern Julia Gattner und Milan Matußek (adelphi research gGmbH) sowie Prof. Dr. Jürgen Knies (Hochschule Bremen) die wesentlichen Inhalte der Ende 2025 erschienenen Leitfäden zur Umsetzung von Wärmeplänen vorgestellt und Fragen der Teilnehmenden dazu beantwortet.

Neben der Erläuterung der Ziele und Struktur der Leitfäden – die individuell auf Kommunen, Energieversorgungsunternehmen und Bürgerinnen und Bürger zugeschnitten sind – wurde vertiefend auf die Prozessschritte der Prozessorganisation und Beteiligung der örtlichen Akteure sowie der Detailplanung und Maßnahmenumsetzung eingegangen. Hierzu erläuterte Svenja Henschel u. a. die Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes für den Ausbau und die Dekarbonisierung von Wärmenetzen und die 65-Prozent-EE-Vorgabe für neu eingebaute Heizungen nach dem Gebäudeenergiegesetz. Zum Abschluss stellte Prof. Dr. Knies das vom ihm entwickelte Prozessmodell „Vom Plan zur Umsetzung“ vor.

Vortrag zum Energy Sharing in § 42c EnWG: Was bedeutet die neue Vorschrift für Bürger, Netzbetreiber und Elektrizitätsversorgungsunternehmen?

Berlin, 29. Januar 2026

Im Rahmen der Veranstaltung „§ 42c Energiewirtschaftsgesetz – neue Chancen für Energy Sharing?“ des Forum EnShare des Future Energy Lab (FEL) hielt Anna Papke von der Stiftung Umweltenergierecht einen Vortrag mit dem Titel „Rechtliche Analyse des regulatorischen Rahmens für Energy Sharing“.

In ihrem Vortrag ging sie darauf ein, wie sich die neu ins EnWG aufgenommene Norm für Akteure umsetzen lässt: Dies betrifft in erster Linie Bürger, Bürgerenergiegenossenschaften und andere Berechtigte, die selbst Energy Sharing betreiben. Daneben hat die Vorschrift aber auch Auswirkungen auf Netzbetreiber und andere Marktakteure. Auch ist eine Ausstattung mit intelligenter Messtechnik für das Energy Sharing Voraussetzung.

Weiterhin wurde im Vortrag auch das Verhältnis von Energy Sharing und EEG-Förderung beleuchtet: Zwar ist Energy-Sharing-Strom selbst nicht förderfähig, der erzeugte Strom kann aber anteilig teils über Energy Sharing und teils über die geförderte Direktvermarktung vermarktet werden.

Vorträge zu den Beschleunigungsgebieten für die Windenergie an Land

Leipzig/Berlin/Würzburg, 20. und 28. Januar 2026

In zwei Vorträgen hat sich Dr. Nils Wegner mit dem Ansatz der Beschleunigungsgebiete für die Windenergie an Land, ihrer Umsetzung auf europäischer und nationaler Ebene sowie den spezifischen Fragen ihrer Ausweisung befasst. Sowohl im Rahmen einer Veranstaltung des Instituts für Städtebau Berlin als auch im Rahmen des 7. Leipziger Windrechtsforums der Kanzlei Prometheus stießen die Vorträge zu Hintergründen und Fragen der Ausweisung von Beschleunigungsgebieten auf großes Interesse. Dies zeigt, wie sehr das Thema die Praxis aktuell bewegt. Deutlich wurde zudem, dass im Einzelnen noch viele Fragen einer Lösung bedürfen, zu deren Entwicklung die Stiftung Umweltenergierecht auch weiterhin beitragen wird.

Zum Vortrag (7. Leipziger Windrechtsforum)

Wertschöpfung von Erneuerbaren: Neue Fragen bei der finanziellen Teilhabe von Gemeinden und Einwohnern

Hannover/Online, 22. und 27. Januar 2026

In zwei Vorträgen hat sich Sebastian von Ammon von der Stiftung Umweltenergierecht mit den Landesgesetzen zur finanziellen Beteiligung von Einwohnern und Gemeinden beim Ausbau erneuerbarer Energien befasst. Die Vorträge auf der 98. Sitzung des Juristischen Beirats des BWE in Hannover und der 5. Sitzung der BLPV beruhen auf der Würzburger Studie Nr. 43, die im November 2025 erschienen ist.

Schwerpunkte bildeten zum einen die verfassungsrechtlichen Anforderungen, die bei der Ausgestaltung verpflichtender Teilhaberegelungen zu beachten sind. Zum anderen wurden die Risiken aufgezeigt, die sich für den Wettbewerb zwischen Vorhaben und Standorten aufgrund der heterogenen Rechtslage ergeben können.

Des Weiteren wurde auf aktuelle Gesetzesänderungen eingegangen. So werden die finanziellen Verpflichtungen in den Landesgesetzen tendenziell erhöht und in ihren Anwendungsbereich neben Windenergieanlagen zunehmend auch PV-Freiflächenanlagen einbezogen. Beide Entwicklungen werfen im Hinblick auf ihre verfassungsrechtliche Rechtfertigung spezifische Fragen auf, die in den Vorträgen skizziert wurden.

 

Vortrag zum rechtlichen Rahmen von flexiblen Netzanschlussvereinbarungen für Großbatteriespeicher

Online, 20. Januar 2026

Im Rahmen des Workshops „Update Baurecht & Netzanschluss für Großbatteriespeicher“ von der Landesgesellschaft für Energie und Klimaschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW.Energy4Climate) referierte Dr. Tobias Klarmann von der Stiftung Umweltenergierecht zum Thema „Der gesetzliche Rahmen für flexible Netzanschlussvereinbarungen – Fokus Großbatteriespeicher“.

Er erläuterte zunächst die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen für den Netzanschluss von Energiespeichern. Daran anknüpfend legte er dar, welche Ausgestaltungsvorgaben sich für flexible Netzanschlussvereinbarungen aus dem EU-Recht und dem nationalen Recht ergeben. Außerdem erklärte er die Verknüpfung zu aktuellen rechtlichen Entwicklungen im Bereich der Netzentgelte und Zuteilungsverfahren von Netzanschlüssen, die Einfluss auf die Ausarbeitung von flexiblen Netzanschlussvereinbarungen haben (können).

 

UBA-Kurzbericht zur Marktintegration kleiner Photovoltaik-Dachanlagen erschienen

Dessau-Roßlau, 19. Januar 2026

In einem vom Umweltbundesamt beauftragten Kurzbericht mit dem Titel „Marktintegration kleiner Photovoltaik-Dachanlagen – Zwischen negativen Strompreisen und Flexibilitäten“ haben die Stiftung Umweltenergierecht und das Öko-Institut die Rolle kleiner PV-Dachanlagen im Stromsystem analysiert. Vor dem Hintergrund zunehmender negativer Strompreise steigen die Anforderungen an Flexibilitäten auf Erzeugungs- und Verbrauchsseite.

Das Autorenteam, an dem von Seiten der Stiftung Dr. Carolin König und Anna Papke mitgewirkt haben, kommt unter anderem zu dem Ergebnis, dass mit dem Solarspitzengesetz ein wichtiger Schritt zur Marktintegration kleiner Photovoltaik-Dachanlagen getan wurde. Das im letzten Februar in Kraft getretene Gesetz beschränkt für zunehmend mehr Anlagen die EEG-Vergütung in Zeiten negativer Börsenstrompreise. Die Maßnahmen des Gesetzes dürften allerdings erst mittelfristig Wirkung zeigen, da vielfach Anlagen erst mit intelligenter Steuerungstechnik auszustatten sind. Eine wichtige Rolle spielt daher auch die Steigerung nachfrageseitiger Flexibilität.

 

Prof. Dr. Hartmut Kahl und Dr. Anna Halbig verstärken das Führungsteam der Stiftung Umweltenergierecht

Würzburg, 1. Januar 2026

Prof. Dr. Hartmut Kahl verstärkt zum 1. Januar 2026 die Stiftung Umweltenergierecht. Der erfahrene Jurist befasst sich bereits seit über 15 Jahren intensiv mit dem Recht der erneuerbaren Energien und der Wärmewende. Er wird als Leiter das neu aufzubauende Forschungsgebiet „Recht der Wärmeversorgung“ übernehmen und damit Teil der wissenschaftlichen Leitung der Stiftung.

Nach dem Studium und der Promotion war Hartmut Kahl von 2010 bis 2012 Rechtsanwalt bei Becker Büttner Held und danach bis 2023 bei der Stiftung Umweltenergierecht tätig. Von 2023 bis Ende 2025 war er bei ecoworks, einem Anbieter serieller Sanierung, zuletzt als Director Regulatory Affairs. Zudem lehrt er seit 2015 an der Friedrich-Schiller-Universität Jena, wo er 2025 zum Honorarprofessor ernannt wurde.

Eine weitere Verstärkung der wissenschaftlichen Leitung der Stiftung Umweltenergierecht ist Dr. Anna Halbig. Sie war zuvor Senior Wissenschaftlerin mit Schwerpunkt Wasserstoffwirtschaft bei der Stiftung und wird – nach erfolgter Elternzeit – als Projektleiterin im Fachbereich Recht der erneuerbaren Energien und Stromversorgung tätig sein.

Zur Pressemitteilung