Archiv für Oktober 2025

Der Netzanschluss von EE-Anlagen als zentrales Strukturmerkmal der Energiewende

Würzburg, 22. Oktober 2025

In dem heute veröffentlichten Würzburger Bericht zum Umweltenergierecht Nr. 60 analysieren Dr. Tobias Klarmann und Alina Anapyanova den Rechtsrahmen für den Netzanschluss von Erneuerbare-Energien-Anlagen. Ausgehend von den unterschiedlichen Akteursrollen und den beschränkten Netzkapazitäten beschreiben sie den gesetzlichen Netzanschlussanspruch als zentrales Strukturmerkmal, um die im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgeschriebenen Ziele zu erreichen.

Sie erläutern, dass Netzanschluss und Netzzugang getrennt zu betrachten sind und dass ein Netzanschluss nur in seltenen Ausnahmefällen verweigert werden darf. Sie zeigen die gesetzgeberisch gewollte Unabhängigkeit des Netzanschlussanspruchs von noch ausstehenden Netzertüchtigungsmaßnahmen und den Zusammenhang mit Kompensationsansprüchen von Anlagenbetreibern (insbesondere für Redispatch). Außerdem beleuchten sie die Rolle flexibler Netzanschlussvereinbarungen („FCAs“) und ihre Einbindung in den Rechtsrahmen.

Der Bericht entstand im Rahmen des Projektes EE-Netzintegration.

EU-Notfall-Verordnung und RED III – wie beschleunigt das Europarecht den Erneuerbaren-Ausbau?

Würzburg, 20. Oktober 2025

Im jüngst erschienenen Sonderheft „Fachdialog RED III-Umsetzung“ der Zeitschrift Recht der Umwelt (RdU) beleuchten Maria Deutinger und Dr. Frank Sailer von der Stiftung Umweltenergierecht die europarechtlichen Regelungen zur Genehmigungsbeschleunigung des Erneuerbaren-Ausbaus. Sie gehen dabei auf die Regelungen der EU-Notfall-Verordnung als „Vorstufe“ zur RED III sowie auf die Beschleunigungsinstrumente der RED III selbst und ihre Umsetzung in Deutschland ein. Der Beitrag unter dem Titel „Die Beschleunigung des Erneuerbaren-Ausbaus in Deutschland durch Art. 6 EU-Notfall-Verordnung und die Umsetzung der RED III“ basiert auf einem Vortrag beim „Fachdialog RED III-Umsetzung“ am 25. Juni 2025 an der Johannes Kepler Universität Linz.

EU-Klimaziel 2040 – Überblick über den Vorschlag der Europäischen Kommission

Würzburg, 9. Oktober 2025

Im Juli 2025 hat die Europäische Kommission ihren Vorschlag für das europäische Klimaziel 2040 vorgelegt. Dr. Markus Ehrmann und Ronja Busch von der Stiftung Umweltenergierecht analysieren diesen in der aktuellen Ausgabe der Fachzeitschrift Umweltrechtlichen Beiträge aus Wissenschaft und Praxis (UWP).

Der Vorschlag sieht eine Änderung des Europäischen Klimagesetzes (Verordnung (EU) 2021/1119) vor, das die EU-Klimaziele rechtsverbindlich verankert. Danach soll ein verbindliches Ziel zur Minderung der Netto-Treibhausgasemissionen der EU um 90 Prozent gegenüber 1990 bis 2040 festgelegt werden. Zudem soll das europäische Energie- und Klimaschutzrecht überarbeitet werden, wobei künftig mehr „Flexibilität“ ermöglichen soll. Der Beitrag beleuchtet sowohl die Systematik des neuen Klimaziels als auch die vorgesehenen Flexibilitätsmechanismen. Außerdem zeigt er auf, welche rechtlichen Festlegungen die Kommission bereits im Klimagesetz verankern möchte und in welchen Bereichen die konkrete Ausgestaltung noch den kommenden Gesetzgebungsprozessen überlassen bleibt.

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Online-Seminarreihe zur RED-III-Umsetzung – große Resonanz macht Informationsbedarf deutlich

Würzburg, 7. Oktober 2025

Mit dem heutigen dritten Online-Seminar endet die Reihe der Stiftung Umweltenergierecht zur „RED III Umsetzung: Beschleunigungsgebiete und weitere Änderungen im Planungs- und Genehmigungsrecht“. Themenschwerpunkte waren dabei die Ausweisung von Beschleunigungsgebieten für die Windenergie an Land, neue Genehmigungsvorgaben für die Beschleunigungsgebiete und darüber hinaus sowie weitere planungsrechtliche Änderungen, unter anderem zur Zulässigkeit von Windenergievorhaben und bei der Gemeindeöffnungsklausel.

Die große Resonanz der Online-Seminarreihe machte deutlich, wie groß der Informationsbedarf bei den verschiedenen Akteursgruppen ist, die von der Umsetzung der vorgestellten Regelungen zu den Beschleunigungsgebieten und den weiteren Regelungen im Planungs- und Genehmigungsrecht betroffen sind oder daran mitwirken. Die Stiftung Umweltenergierecht wird die Themen weiter begleiten und in verschiedenen Formaten Orientierung bieten.

Die Präsentationen der einzelnen Online-Seminare können hier abgerufen werden:

Die Energie- und Klimaziele der EU bis 2030

Würzburg, 1. Oktober 2025

In der heute veröffentlichten Würzburger Studie zum Umweltenergierecht Nr. 42 analysieren Dr. Jana Nysten und Ronja Busch die energie- und klimapolitischen Ziele der Europäischen Union für das Jahr 2030. Die Autorinnen ordnen die Ziele in die übergeordnete Strategie der EU ein, Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen und dabei Versorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit sicherzustellen.

Im Bereich der Treibhausgasemissionsminderung setzt die EU auf das Europäische Emissionshandelssystem mit einer rechtlich festgelegten Gesamtmenge an Emissionsberechtigungen sowie auf verbindliche nationale Zielvorgaben für die Mitgliedstaaten. Demgegenüber folgt die Zielerreichung im Bereich der erneuerbaren Energie und der Energieeffizienz einer anderen, kooperativen Steuerungslogik, bei der die Mitgliedstaaten ihren Beitrag zum unionsweiten Gesamtziel selbst festlegen. Dieser Ansatz setzt verstärkt auf mittel- bis langfristige Planung, Monitoring und kontinuierliche Nachsteuerung. Die Studie zeigt: Beide Ansätze sind grundsätzlich geeignet, die EU-Ziele zu erreichen. Diese Differenzierung ist politisch und rechtlich begründet, unter anderem durch unterschiedliche Kompetenzen der EU in der Umwelt- und Energiepolitik und unsichere Mehrheitsverhältnisse in den Mitgliedstaaten.

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Neues Zuwendungsprojekt zu Flexibilitäten und dynamischen Netzentgelten gestartet

Würzburg, 1. Oktober 2025

Seit dem 1. Oktober 2025 ist die Stiftung Umweltenergierecht Teil eines neuen, interdisziplinären Forschungsprojektes mit dem Titel „Verbundvorhaben: FlexNetHassfurt – Erschließung von Flexibilität unter Anwendung dynamischer Netzentgelte am Beispiel des Stadtwerks Haßfurt (FlexNetHassfurt)“. Es wird durch Zuwendung aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) gefördert und läuft bis zum 30. September 2028. Projektpartner sind die OTH Regensburg, die Universität Passau, das Institut für Energietechnik (IfE) an der OTH Amberg-Weiden, das Stadtwerk Haßfurt, die TTTech Deutschland GmbH, die Consolinno Energy GmbH sowie Easy Smart Grid GmbH und Maintal Konfitüren GmbH.

Im Projekt soll ein Vorschlag im Bereich marktbezogener Instrumente für Flexibilitätsoptionen entwickelt und erprobet werden. Durch die Anwendung dynamischer Preissignale sollen Verbraucher zu einer – bestenfalls automatisierten – Reaktion angereizt werden (Demand Response). Die Stiftung Umweltenergierecht befasst sich im Projekt insbesondere mit dem Rechtsrahmen für Flexibilitäten sowie mit der rechtlichen Umsetzbarkeit dynamischer Netzentgelte.