In der heute veröffentlichten Würzburger Studie zum Umweltenergierecht Nr. 42 analysieren Dr. Jana Nysten und Ronja Busch die energie- und klimapolitischen Ziele der Europäischen Union für das Jahr 2030. Die Autorinnen ordnen die Ziele in die übergeordnete Strategie der EU ein, Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen und dabei Versorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit sicherzustellen.
Im Bereich der Treibhausgasemissionsminderung setzt die EU auf das Europäische Emissionshandelssystem mit einer rechtlich festgelegten Gesamtmenge an Emissionsberechtigungen sowie auf verbindliche nationale Zielvorgaben für die Mitgliedstaaten. Demgegenüber folgt die Zielerreichung im Bereich der erneuerbaren Energie und der Energieeffizienz einer anderen, kooperativen Steuerungslogik, bei der die Mitgliedstaaten ihren Beitrag zum unionsweiten Gesamtziel selbst festlegen. Dieser Ansatz setzt verstärkt auf mittel- bis langfristige Planung, Monitoring und kontinuierliche Nachsteuerung. Die Studie zeigt: Beide Ansätze sind grundsätzlich geeignet, die EU-Ziele zu erreichen. Diese Differenzierung ist politisch und rechtlich begründet, unter anderem durch unterschiedliche Kompetenzen der EU in der Umwelt- und Energiepolitik und unsichere Mehrheitsverhältnisse in den Mitgliedstaaten.