Archiv für September 2025

28. Würzburger Gespräche zum Umweltenergierecht: Energiewende zwischen Kontinuität und Neustart

Würzburg, 23. September 2025

Wie geht es weiter mit der Energiewende und welche Rechtsänderungen stehen in den nächsten vier Jahren möglicherweise an? Das waren die zentralen Fragen auf der Haupttagung der 28. Würzburger Gespräche zum Umweltenergierecht am 23. September 2025 im Congress Centrum Würzburg.

Zunächst wurden dabei aktuelle Entwicklungen im Förderrahmen für Erneuerbare unter die Lupe genommen. Dr. Felix Matthes (Öko-Institut) und Johanna Kamm beleuchteten dabei anstehende Änderungen zum EEG sowie den Einfluss der EU auf die Erneuerbaren-Förderung und die anstehende EEG-Novelle. Der zweite Themenblock widmete sich der Beschleunigung des Erneuerbaren-Ausbaus im Planungs- und Genehmigungsrecht. Dr. Stephan Wagner sprach hierbei zur quantitativen und qualitativen Flächenbereitstellung und Dr. Jan Christoph Weise (Nds. Umweltministerium) zur Beschleunigung des Erneuerbaren-Ausbaus im Genehmigungsrecht. Hierzu diskutierten mit ihnen Marie-Luise Plappert (Umweltbundesamt) und Britta Vogt (EnBW) über aktuelle Herausforderungen. Ein weiteres zentrales Thema des Tages war die Synchronisierung von Netz- und Erneuerbaren-Ausbau sowie der systemverträgliche Erneuerbaren-Ausbau. Hierzu lieferten Max Fydrich (Aurora Energy Resarch), Nele Maas (FfE) und Prof. Dr. Thorsten Müller Einblicke in die wichtigsten Handlungsfelder.

„Mit den Würzburger Gesprächen haben wir ein wichtiges Format für den direkten Austausch aus Wissenschaft und Praxis, der für beide Seiten wertvolle Einblicke liefert. Wir freuen uns auf die nächste Runde der Gespräche, am 23. und 24. September 2026 in Würzburg“, so Prof. Dr. Thorsten Müller, wissenschaftlicher Leiter der Stiftung Umweltenergierecht.

Dissertationspreis Umweltenergierecht 2025: Drei Hauptpreise für herausragende Forschung

Würzburg, 22. September 2025

Dr. Simon Lammers, Dr. Mai-Lan Tran und Dr. Anja Widmann haben den Dissertationspreis Umweltenergierecht 2025 gewonnen. Der Forschungspreis der Stiftung Umweltenergierecht wurde den drei Juristen am 22. September 2025 im Kulturspeicher Würzburg verliehen. Die Ausgezeichneten teilen sich das Preisgeld in Höhe von 5000 Euro. Ein zweiter Preis ging zudem an Dr. Ulrike Jürschik. Prof. Dr. Helmuth Schulze-Fielitz, Mitglied der Preisjury und Ehrenvorsitzender des Stiftungsrates der Stiftung Umweltenergierecht, bescheinigte den Dissertationen in seiner Laudatio eine besondere Bedeutung für das Recht und er betonte das sehr hohe juristische Niveau der Forschungsarbeiten.

Dr. Simon Lammers befasste sich mit dem Thema „Die europäische Governance-Verordnung und das EU- Klimagesetz – Politikplanung und -koordinierung als Aufgabe des Rechts“. Dr. Mai-Lan Tran forschte zum Thema „Grenzüberschreitende Klimaklagen – Klimaschutz zwischen privatrechtlicher Haftung und öffentlich-rechtlicher Befugnis“. Dr. Anja Widmann befasste sich mit dem Thema „Prozeduraler Klimaschutz – Das Schutzgut ,Klima‘ in der Umweltverträglichkeitsprüfung“ und Dr. Ulrike Jürschik verfasste ihre Dissertation zum Thema „Suffizienz und Recht“.

Zum Bericht

28. Würzburger Gespräche zum Umweltenergierecht: Aktuellen Entwicklungen und Fragen zu Europa und Netzen

Würzburg, 22. September 2025

In diesem Jahr wurden unter dem Dach der 28. Würzburger Gespräche zum Umweltenergierecht mehrere Veranstaltungen vereint, darunter auch zwei Sessions am 22. September 2025 im Congress Centrum Würzburg.

In der Parallelsession „Green Deal, Clean Industrial Deal und EU-Klimaziel 2040“ diskutierten Ronja Busch, Christopher Leisinger (PIK) und Sabine Frank (Carbon Market Watch) den Vorschlag der Kommission zum EU-Klimaziel 2024 und dabei die Anrechnung internationaler Art. 6-Gutschriften auf die Zielerreichung, die kritisch bewertet wurde. Anschließend stellten Johanna Kamm und Malte Gephart (Guidehouse) die Neuausrichtung der nationalen und europäischen Förderpolitik für erneuerbare Energien vor. Die Diskussion machte klar: Integrität der klimapolitischen Instrumente und Zielgenauigkeit der Förderpolitik sind entscheidend, damit Europas Klimaziele erreicht werden.

Die weitere Parallelsession widmete sich flexiblen Netzanschlussregelungen (englisch FCA), die in der energiebrache aktuell stark diskutiert werden. Dr. Tobias Klarmann, Madita Franke (Brahms Nebel und Kollegen), Constanze Hartmann (BDEW), Dr. Fokke Peters (Enerparc), Thomas Bruch und Onur Aygün (beide N-Ergie) sowie Dr. Christoph Maurer (Consentec) beleuchteten die rechtlichen Rahmenbedingungen und Regelungsgegenstände, den laufenden Mustervertragsprozess sowie erste Praxiserfahrungen von Projektierern und Netzbetreibern. Auch die Risiken einer Abhängigkeit des Netzanschlusses vom Abschluss vertraglicher Anschlussregelungen waren Thema.

Die Vortragsfolien aus den Sessions stehen in Kürze als Download zur Verfügung.

Natur auf Zeit im Solarpark?

Berlin, 18. September 2025

Im Rahmen der KNE-Konferenz 2025 hat Dr. Nils Wegner von der Stiftung Umweltenergierecht auf Einladung des Kompetenzzentrums Naturschutz und Energiewende mit Akteuren aus Wirtschaft und Naturschutz zum Thema „Natur auf Zeit“ in Solarparks diskutiert. Das Konzept zielt auf Maßnahmen zur Steigerung der Biodiversität auf PV-Flächen für einen potenziell befristeten Zeitraum und die Möglichkeit zur Rückkehr, zum Beispiel zur landwirtschaftlichen Ackerbaunutzung, nach Aufgabe der PV-Nutzung ab. Auf dem Podium wurde unter anderem über die Herausforderungen diskutiert, die eine Übertragung dieses Konzepts auf PV-Nutzungen insbesondere aufgrund der langen Nutzungszeiträume mit sich bringen, ob und wie diesem und anderen Unterschieden bei einer Anwendung des Konzepts Rechnung getragen werden könnte und ob es gegebenenfalls andere Lösungen braucht.

Online-Seminar zur Umsetzung des Unionsrechtsrahmens für den Gebäudesektor

Würzburg, 17. September 2025

Im einem 90-minütigen Online-Seminar widmete sich die Stiftung Umweltenergierecht aktuellen Fragen zur Umsetzung des Unionsrechtsrahmens für den Gebäudesektor. Anknüpfungspunkt war unter anderem die 2026 anstehende Umsetzung der Gebäudeeffizienzrichtlinie.

Zunächst beleuchtete Dr. Maximilian Wimmer die mit dem „Fit for 55“-Paket eingeführten Änderungen und die für den Gebäudesektor maßgeblichen Richtlinien in ihrem Zusammenwirken. Im Fokus standen neben der Gebäudeeffizienzrichtlinie insbesondere die Erneuerbare-Energien-Richtlinie und die Energieeffizienzrichtlinie. Dr. Maximilian Wimmer zeigte auf, warum besonders die energetische Verbesserung des Gebäudebestand von entscheidender Bedeutung in der Energie- und Klimapolitik ist. Mit Blick auf die Umsetzung im nationalen Recht erläuterte er die Regelungen zu Mindestvorgaben („MEPS“) und Renovierungspfaden, zur Erneuerbaren-Nutzung in Gebäuden sowie zu Fördermitteln.

Daran anknüpfend befasste sich Dr. Matthias Leymann mit spezifischen Fragestellungen der Umsetzung dieser EU-Regelungen im Bundesrecht. Nach einer Bestandsaufnahme warf er den Blick auf Umsetzungsbedarfe und Umsetzungsmöglichkeiten und analysierte die Möglichkeit eines „Paradigmenwechsel“ im Bundesrecht.

Zu den Vortragsfolien

Rechtliche Optionen für eine mittel- und langfristig effektivere Mengensteuerung von PV-Freiflächenanlagen in den Ländern

Berlin/Würzburg, 16. September 2025

Im Rahmen der 4. Sitzung der Bund-Länder-Initiative Photovoltaik (BLPV) hat Dr. Nils Wegner von der Stiftung Umweltenergierecht heute den Vertreterinnen und Vertretern aus Bund und Ländern die Ergebnisse der im Juli 2025 veröffentlichten Würzburger Studie zum Umweltenergierecht Nr. 41 „Effektive (Mindest-)Mengenvorgaben für den PV-Ausbau im Landesrecht“ vorgestellt. Darin haben Jonas Otto und Dr. Nils Wegner Optionen aufgezeigt, wie auf der Grundlage einer bundesrechtlichen Regelung effektivere Möglichkeiten in den Ländern geschaffen werden könnten, die Flächenbereitstellung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen quantitativ zu stärken.

„Auch wenn Flächen aktuell nicht der Flaschenhals für den weiteren Freiflächenausbau darstellen, so müssen für dessen Fortsetzung am Ende alle Voraussetzungen kumulativ vorliegen“, so Dr. Wegner. Die Studie zeigt deshalb Öffnungsmöglichkeiten auf, die kurzfristig im Bundesrecht umsetzbar sind und mittel- und langfristig und je nach den Voraussetzungen in den Ländern genutzt werden könnten.

Parkplatz-PV-Anlagen als Baustein der Energiewende in Würzburg

Würzburg, 15. September 2025

Auf Einladung der Stadt Würzburg hat Dr. Nils Wegner von der Stiftung Umweltenergierecht heute am „Informations- und Umsetzungs-Workshop für Eigentümer:innen von Parkplatzflächen“ im Rahmen der Parkplatz-PV-Potenzialanalyse der Stadt Würzburg teilgenommen. Nach einer Vorstellung der bisherigen Ergebnisse der Potenzialanalyse für Parkplatz-PV-Flächen in Würzburg durch den beauftragten Dienstleister konnten sich die Flächeneigentümer an verschiedenen Thementischen im Gespräch austauschen.

Dr. Nils Wegner informierte gemeinsam mit dem Fachbereich Baurecht der Stadt Würzburg zu den regulatorischen Rahmenbedingungen, unter anderem im Bauplanungs- und -ordnungs- sowie im Förderrecht von Parkplatz-PV-Anlagen. Die Veranstaltung diente neben dem Austausch der lokalen Vernetzung verschiedenster Akteure aus Wirtschaft, Behörden und Wissenschaft und soll die Umsetzung entsprechender Vorhaben in Würzburg fördern.

Netzentgelte: Perspektiven für die Energiewende

Berlin/Karlsruhe, 12. September 2025

Mit der Transformation des Energiesystems steigen die absoluten Netzkosten deutlich. Flexible und systemdienliche Nutzungsformen – etwa durch Verbrauchende, Erzeugende und Speicher – können jedoch dazu beitragen, die Kosten für Ausbau und Betrieb zu begrenzen. Vor diesem Hintergrund haben Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Kopernikus-Forschungsprojekte das Kurzpapier „Ausgestaltung der Netzentgeltsystematik: Perspektiven für die Energiewende“ veröffentlicht.

Das interdisziplinäre Papier bündelt ökonomische, technische und rechtliche Perspektiven über verschiedenste Sektoren hinweg und zeigt auf, wo bereits übergreifender fachlicher Konsens besteht. Damit soll es als Grundlage für die weitere Diskussion zur Weiterentwicklung der Netzentgeltsystematik dienen. Die Stiftung Umweltenergierecht hat dabei im Rahmen ihrer Arbeit zum zukünftigen Strom- und Energiemarktdesign im Kopernikus-Projekt Ariadne ihre Perspektive eingebracht und aufgezeigt, welche europarechtlichen Vorgaben bei der Reform der Netzentgelte zu beachten sind.

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Neue Ansätze zum Umgang mit Erzeugungsüberschüssen im Solarspitzengesetz

Würzburg, 12. September 2025

Im aktuellen Heft der EnWZ haben Dr. Carolin König und Anna Papke von der Stiftung Umweltenergierecht analysiert, mit welchen Mechanismen das Solarspitzengesetz Erzeugungsüberschüssen begegnet. Der Beitrag konzentriert sich dabei auf die Neuerungen im Strommarkt.

Es zeigt sich, dass das Gesetz richtige Impulse setzt, um mittelfristig zu einem flexibleren Strommarkt zu gelangen. Ziel ist ein möglichst ausgeglichenes Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage, so dass Erzeugungsüberschüsse, die die EEG-Förderung verteuern und im Extremfall sogar Risiken für die Systemsicherheit bergen können, vermieden werden. Einige der durch das Gesetz vorgesehenen Maßnahmen werden allerdings, auch mit Blick auf den nur langsam fortschreitenden Smart-Meter-Rollout, erst mit zeitlicher Verzögerung ihre Wirkung entfalten können. Zudem gelten die Regelungen mit Blick auf den Bestandsschutz in der Regel nur für Neuanlagen. Bestandsanlagen können zwar freiwillig in das stärker marktorientierte neue System wechseln. Ob die hierfür gesetzten Anreize im Solarspitzengesetz ausreichen, ist fraglich.

Gebäudedekarbonisierung Teil II: Einordnung und Zusammenspiel des mehrdimensionalen EU-Rechtsrahmens

Berlin, 12. September 2025

Im zweiten Teil seines zweiteiligen Beitrags zur Gebäudedekarbonisierung in der aktuellen Ausgabe der ER, wirft Dr. Maximilian Wimmer von der Stiftung Umweltenergierecht einen genaueren Blick auf den EU-Rechtsrahmen, der im ersten Teil dargestellt wurde. Er zeigt auf, wie die unterschiedlichen Normen zur Dekarbonisierung von Gebäuden einzuordnen sind und insbesondere, wie diese zusammenwirken. Mithilfe verschiedener Bezugspunkte kann unterschieden werden in Regelungen, die die Gebäudesubstanz betreffen und Regelungen, die die Energieversorgung von Gebäuen betreffen. Daran anknüpfend wird die nationale Umsetzungsperspektive näher beleuchtet und es werden die noch unklaren Überschneidungen der Normenbereiche im Europarecht aufgearbeitet.

Zur Zusammenfassung

 

Mindestabstände für die Windenergie in MV: Dr. Nils Wegner zeigt Änderungsbedarf und -möglichkeiten auf

Würzburg/Schwerin, 3. September 2025

Im Rahmen einer schriftlichen Anhörung des Landtages in Schwerin hat Dr. Nils Wegner von der Stiftung Umweltenergierecht Stellung zur Einführung von Mindestabständen für Windenergievorhaben zu bestimmten Wohnnutzungen im Innen- und Außenbereich in Mecklenburg-Vorpommern genommen. Er zeigt auf, dass die Einführung der Abstände insbesondere das Repowering von Altstandorten außerhalb von Windenergiegebieten erheblich beeinträchtigen würde und insoweit in einem Spannungsverhältnis zu den Regelungszielen des Bundesgesetzgebers steht.

Änderungsbedarfe und -möglichkeiten werden unter anderem für die bislang undifferenzierte Auswahl der in die Regelung einbezogenen Baugebietstypen und die für den Vollzug kritische Einbeziehung auch lediglich potenziell zulässiger Wohnnutzungen deutlich gemacht. Der zuständige Ausschuss des Landtages hat nun darüber zu entscheiden, ob der Gesetzentwurf auf Grundlage der Stellungnahmen überarbeitet werden soll.

Finanzierung von EE-Projekten: Zukünftige rechtliche Rahmenbedingungen durch Strommarktdesign und EEG

Darmstadt, 3. September 2025

Auf dem Windbranchentag Rhein/Main/Saar 2025 in Darmstadt hat Johanna Kamm von der Stiftung Umweltenergierecht im Rahmen des Themen-Spezials „Finanzierung von EE-Projekten – wer trägt das Risiko?“ einen Vortrag über die zukünftigen rechtlichen Rahmenbedingungen durch das Strommarktdesign und dessen Auswirkungen auf das EEG gehalten. Im Mittelpunkt stand die Feststellung, dass die Förderung erneuerbarer Energien in Deutschland vor einem grundlegenden Wandel steht. Angesichts der EU-Strommarktreform und des Auslaufens der EEG-Beihilfegenehmigung 2026 rückt die Einführung von Contracts for Difference (CfDs) oder gleichwertigen Systemen als neue Förderinstrument in den Vordergrund.

Johanna Kamm betonte, dass es nun entscheidend auf gesetzgeberische Weichenstellungen ankomme – insbesondere, um frühzeitig verlässliche Rahmenbedingungen für Investitionen, Planungssicherheit und Projektierung zu schaffen. Von besonderer Bedeutung sei dabei die konkrete Ausgestaltung sowie die Frage nach möglichen Wechseloptionen in die Direktvermarktung. Im Anschluss diskutierte sie diese und weitere Herausforderungen der Finanzierung von EE-Projekten mit Jan Weimer und Dr. Fabio Longo.

Hybridprojekte aus Windenergie und Photovoltaik: Chancen und Herausforderungen der Doppelnutzung

Dessau-Roßlau, 1. September 2025

In dem Abschlussbericht „Hybridprojekte aus Windenergie und Photovoltaik. Chancen und Herausforderungen der Doppelnutzung“ zum Vorhaben „Abbau von Hemmnissen beim Repowering von Windenergieanlagen“ im Auftrag des Umweltbundesamtes geben die Deutsche WindGuard, die Stiftung Umweltenergierecht und die Rechtsanwaltskanzlei Engemann und Partner einen Überblick über verschiedene Aspekte hybrider Projekte aus Windenergie und Freiflächenphotovoltaik (FFPV). Dargestellt werden mögliche Projektarten und -konstellationen, Vorteile und Voraussetzungen sowie planungsrechtliche Besonderheiten und Herausforderungen.

Dr. Stephan Wagner und Dr. Nils Wegner von der Stiftung Umweltenergierecht befassen sich in der Studie mit den planungsrechtlichen Rahmenbedingungen derartiger hybrider Flächennutzungen durch Windenergie und FFPV. Sie kommen zu dem Ergebnis, dass diese bereits jetzt auf Grundlage des geltenden Planungsrechts verwirklicht werden können, ohne das Erreichen der Flächenziele des Windenergieflächenbedarfsgesetzes zu gefährden.