Archiv für Juni 2025

Was können die EU-Mitgliedstaaten bei der RED III-Umsetzung voneinander lernen? – Ein Blick auf Österreich und Deutschland

Linz, 25. Juni 2025

Auf Einladung des Dachverbandes Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ) nahmen Dr. Frank Sailer und Maria Deutinger von der Stiftung Umweltenergierecht am „Fachdialog RED III-Umsetzung“ in Linz teil. Die Veranstaltung stand unter dem Titel „Von der EU-Richtlinie zum Beschleunigungsmotor der Energietransformation“.

Zentral war dabei die Frage, wie die Umsetzung der RED III-Richtlinie zum beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien in Österreich gelingen kann. Dabei stellte das Team der Stiftung Umweltenergierecht die geplante Umsetzung der RED III-Vorgaben zur Genehmigungsbeschleunigung in Deutschland vor und diskutierte im Anschluss neben Fragen der Rechtssicherheit und Vollzugstauglichkeit auch das Erfordernis einer mutigen Umsetzung, um das in der RED III angelegte Vereinfachungs-, Beschleunigungs- und Kostensenkungspotenzial beim Erneuerbaren-Ausbau auszuschöpfen.

Wasserstofferzeugung mit Überschussstrom – Was erlaubt das Recht?

Hamburg, 25. Juni 2025

Die Nutzung von Überschussstrom zur Wasserstoffproduktion ist eine wiederkehrende Forderung der Politik. Aber welche Möglichkeiten gibt es in der Praxis? Dies wurde heute auf der von der Transferforschung der Reallabore veranstalteten Regionalkonferenz Nord diskutiert. Burkhard Hoffmann und Carl Doyé von der Stiftung Umweltenergierecht gaben für die Session einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen.

Im Fokus standen die Vorgaben für den Bezug von Überschussstrom nach der 37. Bundes-Immissionsschutzverordnung. Sind die Voraussetzungen erfüllt, kann der mit diesem Strom erzeugte Wasserstoff vollständig auf die Treibhausgasminderungs-Quote für den Verkehr anrechnet werden. Eine Möglichkeit ist dabei der Strombezug im Rahmen des Instruments „Nutzen statt Abregeln“ nach § 13k EnWG. Die anschließende Diskussion machte aber deutlich, dass ungeklärte Rechtsfragen und tatsächliche Herausforderungen die praktische Anwendung dieses Instruments hemmen.

EE-Förderung im Umbruch – Die neue Rolle von CfDs und was sie für das EEG von morgen bedeuten

Neumünster, 19. Juni 2025

Die Förderung erneuerbarer Energien in Deutschland steht vor einem grundlegenden Umbruch. Unter dem Reformdruck der EU-Strommarktverordnung und mit Blick auf das Auslaufen der EEG-Beihilfegenehmigung Ende 2026 rückt die Einführung von Contracts for Difference (CfDs) als neues Förderinstrument in den Mittelpunkt. Dabei stellen sich grundlegende Fragen zur künftigen Ausgestaltung des Rechtsrahmens.

Im Rahmen des Winddialogs 2025 am 18. Juni in Neumünster – dem Dialogformat von Denker & Wulf für den Austausch zwischen Windbranche, Verwaltung und Politik – griff Johanna Kamm von der Stiftung Umweltenergierecht zentrale Fragen im Fachforum „Windrecht aktuell“ in einem Vortrag auf. Der Titel: „EE-Förderung im Umbruch – Die neue Rolle von CfDs und was sie für das EEG von morgen bedeuten.“ Diese und andere Herausforderungen im Zusammenhang mit der Transformation des Strommarktdesigns sowie deren Auswirkungen auf die Projektentwicklung konnte sie auch im Rahmen der Podiumsdiskussion „Projektierung im Spannungsfeld zwischen Kostenspirale und Strommarktdesign“ noch tiefer erörtern.

Austausch zum überragenden öffentlichen Interesse in § 2 EEG auf europäischer Ebene

Brüssel/Würzburg, 18. Juni 2025

Im Rahmen des 6th Expert Group Meeting on Accelerating Permitting for Renewable Energy Projects bei der Europäischen Kommission in Brüssel haben Dr. Nils Wegner und Saskia Militz heute von den Erfahrungen mit der Implementierung des überragenden öffentlichen Interesses in § 2 EEG in Deutschland berichtet. Ausgehend von der Regelung im nationalen Recht erläuterten sie unter der Überschrift „Legal Implementation and Challenges of the Principle of Overriding Public Interest – § 2 EEG and Art. 16f RED III“ zudem Gemeinsamkeiten und Unterschiede zu dem auch auf europäischer Ebene verankerten Konzept und zeigten dessen Grenzen für die Stärkung und Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien in Deutschland und Europa auf.

Problematische Lücken bei der Umsetzung der Beschleunigungsgebiete

Würzburg, 12. Juni 2025

Beschleunigungsgebiete sind ein wichtiges Instrument zur Vereinfachung, Kostensenkung und vor allem Beschleunigung des Windenergieausbaus. Doch in Deutschland verzögert sich die Umsetzung der europäischen Vorgaben zu den Beschleunigungsgebieten. Maria Deutinger, Prof. Dr. Thorsten Müller und Dr. Frank Sailer haben das Thema im neusten Würzburger Bericht zum Umweltenergierecht Nr. 59 näher untersucht und dabei zwei zentrale Probleme identifiziert: Die zeitlichen Lücken bei den Genehmigungserleichterungen und bei der Qualifizierung neuer Beschleunigungsgebiete.

Das Forschungsteam sieht zwar die Notwendigkeit einer zügigen Umsetzung um keine großen Lücken entstehen zu lassen oder diese Lücken über ein Vorziehen bestimmter Regelungen schnellstmöglich zu füllen. Bei einem Rückgriff auf bisherige Gesetzentwürfe zur Umsetzung der Beschleunigungsgebiete sollten diese aber kritisch überprüft und wo nötig weiterentwickelt werden. „Trotz des hohen Zeitdrucks sollten sich Bundesregierung und Parlament die hierfür nötige Zeit nehmen, um mit einer konsistenten Umsetzung die unionsrechtlich eröffneten Potenziale der Beschleunigungsgebiete umfassend auszuschöpfen“, so Dr. Frank Sailer.