Durch den zur Erreichung der EU-Klimaziele erforderlichen Ausbau erneuerbarer Energien werden viele zusätzliche Flächen für Windenergieanlagen und Solarparks benötigt. Die Identifizierung von Ausbauflächen mit gutem Erzeugungspotenzial trifft dabei auf Nutzungskonflikte infolge begrenzter Flächenverfügbarkeit und Fragen der Umweltverträglichkeit sowie Akzeptanz in der Bevölkerung.
Auf Einladung des deutsch-französischen Büros für die Energiewende (DFBEW) stellte Maria Deutinger von der Stiftung Umweltenergierecht auf der Konferenz „Wind und PV in der Raumplanung: zwischen Ausbauzielen, Verfahren und Flächenverfügbarkeit“ den unionsrechtlichen Rahmen für Windenergie- und Photovoltaikprojekte in der Raumplanung dar. Im Fokus standen dabei die Änderungen durch die RED III und die darin vorgesehenen Beschleunigungsgebiete. Im Anschluss daran erläuterten Vertreterinnen und Vertreter aus den jeweiligen Ministerien den derzeit geltenden Rechtsrahmen und die Ausbauziele für Wind und PV in Frankreich und Deutschland.