Archiv für Mai 2025

RED III und Beschleunigungsgebiete: Wie gestaltet sich der EU-Rechtsrahmen für die Raumplanung von Windenergie- und Photovoltaik-Projekten?

Berlin, 22. Mai 2025

Durch den zur Erreichung der EU-Klimaziele erforderlichen Ausbau erneuerbarer Energien werden viele zusätzliche Flächen für Windenergieanlagen und Solarparks benötigt. Die Identifizierung von Ausbauflächen mit gutem Erzeugungspotenzial trifft dabei auf Nutzungskonflikte infolge begrenzter Flächenverfügbarkeit und Fragen der Umweltverträglichkeit sowie Akzeptanz in der Bevölkerung.

Auf Einladung des deutsch-französischen Büros für die Energiewende (DFBEW) stellte Maria Deutinger von der Stiftung Umweltenergierecht auf der Konferenz „Wind und PV in der Raumplanung: zwischen Ausbauzielen, Verfahren und Flächenverfügbarkeit“ den unionsrechtlichen Rahmen für Windenergie- und Photovoltaikprojekte in der Raumplanung dar. Im Fokus standen dabei die Änderungen durch die RED III und die darin vorgesehenen Beschleunigungsgebiete. Im Anschluss daran erläuterten Vertreterinnen und Vertreter aus den jeweiligen Ministerien den derzeit geltenden Rechtsrahmen und die Ausbauziele für Wind und PV in Frankreich und Deutschland.

Netzentgelte, Strompreiszonen und Co. – Vortrag im Vorstandsarbeitskreis Elektrifizierung und Klima des ZVEI

Blomberg/Wien/digital, 21. Mai 2025

Im Vorstandsarbeitskreis Elektrifizierung und Klima des ZVEI am 21. Mai 2025 hielt Dr. Tobias Klarmann einen Vortrag zum Thema „Netzentgelte, Strompreiszonen & Co.“

Er erläuterte den rechtlichen Rahmen für die Entwicklung der Netzentgeltsystematik und analysierte die Vielzahl hierzu aktuell laufender Konsultationsverfahren der Bundesnetzagentur. Im Fokus standen dabei das kürzlich veröffentliche Diskussionspapier zur Allgemeinen Netzentgeltsystematik (GBK-25-01-1#3)und das Eckpunktepapier zu Sondernetzentgelten für Industriekunden (BK4-24-027). Zudem ordnete er aktuelle Fragestellungen zur Stromgebotszonenteilung und zur Zukunft der Kundenanlage für die Teilnehmenden ein.

 

Umfassende Kommentierung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes erschienen

Würzburg, 20. Mai 2025

Im Beck-Online Großkommentar (BeckOGK) zum Energierecht ist heute eine umfassende Kommentierung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) von Dr. Nils Wegner erschienen. Das Gesetz stellt eine der grundlegenden Neuerungen im Rechtsrahmen für die Steuerung des Windenergieausbaus dar. Es setzt neben dem sogenannten 2 %-Ziel, der Flächenvorgabe für die Raumplanungen in den Ländern, auch verschiedene Genehmigungserleichterungen für Windenergievorhaben um. Die Kommentierung bereitet die bestehenden Rechtsanwendungsfragen und Hintergründe der Regelungen umfassend auf der Grundlage des aktuellen Standes der Wissenschaft und Rechtsprechung auf und soll der Praxis so Orientierung in dem komplexen Regelungsgefüge geben.

Energy Sharing als neuer Baustein für die Bürgerenergie? Die Vorgaben des Entwurfs im Energiewirtschaftsgesetz

Tarragona, 14. Mai 2025

Bürgerenergie ist in verschiedenen Facetten, z. B. mit Bürgerwindparks oder PV vom eigenen Dach, etablierter Teil der Energiewende in Deutschland. Nun kommen aus dem Europarecht neue Impulse: Das Konzept des „Energy Sharing“ sieht vor, dass eigener Strom direkt zwischen Erzeugern und Verbrauchern unter bestimmten Bedingungen „geteilt“ werden kann. Zur Umsetzung dieser Vorgaben aus der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie hatte die Ampel-Regierung einen Entwurf vorgelegt, der nach dem Ende der Koalition jedoch nicht mehr weiterverfolgt wurde.

Im Rahmen einer von der Universität Universitat Rovira i Virgili in Tarragona veranstalteten Konferenz zu „Bürgerenergie in Zeiten des Umbruchs“ stellte Anna Papke in einem englischsprachigen Online-Vortrag die Regelungen des deutschen Energy-Sharing-Entwurfs im Energiewirtschaftsgesetz vor und ordnete die Vorgaben ein. Ausblickend stellte sie fest, dass „Energy Sharing“ im aktuellen Koalitionsvertrag genannt wird. Es ist also wahrscheinlich, dass auch die neue Regierung das Thema wieder aufgreifen wird.

Neues Strommarktdesign – Rechtsrahmen, Umsetzung und offene Fragen

Husum, 15. Mai 2025

Im Rahmen des Windbranchentags Schleswig-Holstein 2025 in Husum hat Johanna Kamm am 15. Mai 2025 einen Vortrag zum Thema „Neues Strommarktdesign: Rechtsrahmen, Umsetzung und offene Fragen“ gehalten.

Im Mittelpunkt des Vortrags standen die zentralen Änderungen durch die EU-Strommarktreform 2024 und deren Auswirkungen auf den zukünftigen Rechtsrahmen für erneuerbare Energien in Deutschland. Johanna Kamm hob hervor, dass das Marktprämiensystem bis Juli 2027 durch ein CfD-System oder ein gleichwertiges Modell ersetzt werden muss, sofern die Förderung weiterhin als direkte Preisstützung erfolgen soll. Grund ist das Auslaufen der EEG-Beihilfengenehmigung Ende 2026 und die neue Rückzahlungsverpflichtung nach Art. 19d der Elektrizitätsbinnenmarktverordnung. Im Zusammenspiel dazu beleuchtete sie auch die EU-Vorgaben zur Stärkung der Rolle von PPAs im neuen System.

Im Anschluss an ihren Vortrag diskutierte Johanna Kamm gemeinsam mit Dr. Ingo Böttcher und Björn Spiegel unter der Fragestellung „Neues Strommarktdesign – Chance für die Windbranche?“ über die praktischen und rechtlichen Herausforderungen der Umsetzung in Deutschland.

 

Hybridprojekte aus Windenergie und Freiflächenphotovoltaik können bereits heute rechtssicher umgesetzt werden

Berlin/Würzburg, 7. Mai 2025

Im Rahmen der digitalen Veranstaltung „Hybride Projekte Wind und PV (Offshore und Onshore) – Ergebnisse aus Forschungsvorhaben des Umweltbundesamtes“ auf den Berliner ENERGIETAGEN 2025 haben die Deutsche Windguard und die Stiftung Umweltenergierecht aktuelle Ergebnisse einer Studie im Auftrag des Umweltbundesamts vorgestellt. Der Projekttitel:  Hybridprojekte aus Windenergie und Photovoltaik –  Chancen und Herausforderungen der Doppelnutzung.

Erläutert wurden unter anderem die verschiedenen Projektarten und -konstellationen, die aktuelle Marktentwicklung, Vorteile und Nachteile sowie besondere Herausforderungen und Hemmnisse von Hybridprojekten aus Windenergie und Freiflächenphotovoltaik. Dr. Stephan Wagner legte einen weiteren Fokus auf die planungsrechtlichen Besonderheiten und Voraussetzungen solcher Hybridprojekte. Dabei wurde aufgezeigt, wie Hybridprojekte im Rahmen der geltenden planungsrechtlichen Rechtslage bereits heute rechtssicher umgesetzt werden können, ohne den Vorrang der Windenergie in Windenergiegebieten und deren Anrechnung auf die Flächenziele des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) zu gefährden.

Zu den Vortragsfolien

Rechtsrahmen zur Nutzung von Überschussstrom zur Wasserstoffproduktion

Hamburg, 5. Mai 2025

Die Stiftung Umweltenergierecht untersucht derzeit, unter welchen rechtlichen Rahmenbedingungen Wasserstoff aus sogenanntem Überschussstrom erzeugt und als erneuerbarer Kraftstoff nicht biogenen Ursprungs auf die Treibhausgasminderungsquote im Verkehrssektor angerechnet werden kann.

Dr. Anna Halbig und Carl Doyé stellten im Rahmen des Transferworkshops des Projektes „Norddeutsches Reallabor“ in Hamburg die aktuellen Erkenntnisse der Untersuchungen vor. Der Vortrag beleuchtete die sogenannte Redispatch-Variante, welche in der 37. Bundes-Immissionsschutzverordnung und der Wasserstoff-Delegierte-Verordnung geregelt ist. Neben der Einordnung in das System der Anrechnungsregeln der Treibhausgas-Minderungsquote wurden die Tatbestandsmerkmale und die Verknüpfung mit dem neuen Instrument „Nutzen statt Abregeln 2.0“ nach § 13k EnWG dargestellt. In der Darstellung und der anschließenden Diskussion wurde deutlich, dass bei der Umsetzung noch praktische Hürden, rechtliche Unsicherheiten und energiewirtschaftliche Bedenken bestehen.

Eine Veröffentlichung hierzu ist derzeit in Bearbeitung.