Archiv für April 2025

CfD & Co: Einführung von Rückzahlungsinstrumenten im EEG 2023

Würzburg, 15. April 2025

In der heute veröffentlichten Würzburger Studie zum Umweltenergierecht, CfD & Co.: EU-Vorgaben für Rückzahlungsinstrumente bei der Förderung von Strom aus erneuerbaren Energien, analysieren Johanna Kamm, Dr. Markus Kahles und Felix Hoff die sich aus dem EU-Recht neu ergebenden Pflichten und Spielräume des deutschen Gesetzgebers zur Einführung von Rückzahlungsinstrumenten für die anstehende Reform des EEG 2023.

Ob und wie ein Rückzahlungsinstrument – etwa in Form zweiseitiger Differenzverträge (Contracts for Difference, CfD) – eingeführt werden muss, hängt von der konkreten Ausgestaltung als direktes Preisstützungssystem ab. Ein Förderinstrument, dass eine lediglich indirekt stützende Wirkung auf den Preis hat, zieht somit keine Pflicht zur Einführung von CfDs oder gleichwertigen Systemen nach sich. Wie sich die derzeit diskutierten produktionsunabhängigen Förderinstrumente hier einfügen, hängt somit von deren konkreten Ausgestaltung ab.

Eine Pflicht zur Einführung von Rückzahlungsinstrumenten kann auch aus dem EU-Beihilfenrecht resultieren. Allerdings nur dann, wenn es keine andere Möglichkeit zur Sicherstellung der angemessenen Förderhöhe gibt. Zudem müssen hierfür, anders als bei einem CfD, nicht die Markteinnahmen begrenzt werden. Die Rückzahlung könnte sich auch nur auf die aus der gewährten Förderung resultierenden Vorteile beziehen.

Info: Online-Seminar am 30. April 2025

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Neue Anforderungen an den Umgang mit Abwärme für Industrieanlagen?

Würzburg, 10. April 2025

In dem aktuell erschienen Aufsatz „Neue Anforderungen an den Umgang mit Abwärme für Industrieanlagen?“ in der Zeitschrift UWP untersuchen Steffen Benz und Susanne Weber von der Stiftung Umweltenergierecht potenzielle neue Abwärmepflichten des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) für Industrieanlagen am Beispiel von Elektrolyseuren.

Sie zeigen auf, dass sich aufgrund verschiedener Unklarheiten in der Ausnahmeregelung nach § 16 Abs. 3 EnEfG, jedenfalls bei bestimmten Anlagen, nicht rechtssicher feststellen lässt, ob sie neben den immissionsschutzrechtlichen Effizienzvorgaben zusätzlich die Abwärmepflichten des EnEfG erfüllen müssen. Zudem ist es aufgrund fehlender spezifischer Maßstäbe zur Konkretisierung der Abwärmepflichten in § 16 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 S. 1 EnEfG und der teilweise uneinheitlichen Verwendung zentraler Begriffe in der Norm schwierig zu bestimmen, ob und welche Maßnahmen für konkrete Anlagen erforderlich sind.

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Welche Vorgaben enthält der Entwurf für Energy Sharing im Energiewirtschaftsgesetz? – Ein Austausch mit lettischen Partnern

Kiel/Riga/Würzburg, 2. April 2025

Im Rahmen des von der Heinrich-Böll-Stiftung organisierten Austauschforums „Energy Sharing for Rural Energy Communities“ stellte Anna Papke von der Stiftung Umweltenergierecht den aktuellen Stand der Gesetzgebung zum Thema Energy Sharing vor. Die Ampel-Regierung hatte hierzu noch einen Entwurf vorgelegt, der in Folge des Regierungsbruchs allerdings nicht mehr weiterverfolgt wurde.

Der englischsprachige Vortrag beleuchtete den europäischen Hintergrund des deutschen Gesetzesvorhabens, das auf die Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie zurückgeht und stellte der lettischen Delegation sowie deutschen Teilnehmern die geplanten Regelungen vor. Energy Sharing soll demnach einem breiten Teilnehmerkreis offenstehen, nicht aber größeren Unternehmen und gewerblichen Energieerzeugern. Der Entwurf stellt dabei Erleichterungen, zum Beispiel im Hinblick auf die Lieferantenpflichten, in Aussicht.

25 Jahre EEG: Erkenntnisse für den weiteren Ausbau der Erneuerbaren

Berlin, 1. und 2. April 2025

Am 1. April 2000 trat das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Kraft. Es hat eine Entwicklung ausgelöst, die innerhalb von 25 Jahren den Anteil der Erneuerbaren im deutschen Strommix von rund sechs Prozent auf bald 60 Prozent erhöht hat. Für die Stiftung Umweltenergierecht ein guter Zeitpunkt, eine Bilanz zu ziehen und den Blick nach vorne zu richten – im Rahmen der 27. Würzburger Gespräche zum Umweltenergierecht, am 1. und 2. April 2025, in Berlin.

Zentrale Themen waren die Entwicklung des EEG, Gesicherte Finanzierbarkeit, das Vorrangprinzip als Strukturmerkmal des EEG, das EEG und Europa sowie das EEG und Technikentwicklung. Ergänzt wurden die dazugehörigen Vorträge mit Panels, auf denen renommierte Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Verbänden, Wirtschaft und Wissenschaft ihre Perspektiven einbrachten. Auch die Teilnehmenden der Tagung waren gefragt: In drei Workshops konnten diese zur Zukunft von Windenergie, Photovoltaik sowie Biomasse und Co. mitdiskutieren. Zudem kamen wichtige Zeitzeugen zu Wort, die ihre persönlichen Einblicke zu Entstehung und Weiterentwicklung des EEG mit dem Publikum teilten.

Ein Highlight war das Abschlusspanel. Hier diskutierten Andrees Gentzsch (BDEW), Holger Lösch (BDI), Tobias Goldschmidt (Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Schleswig-Holstein), Prof. Dr. Andreas Löschel (RU Bochum), Dr. Simone Peter (BEE) und Dr. Bernd Weber (EPICO) die Zukunft des EEG – und äußerten ihre Wünsche an die künftige Bundesregierung.

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