Archiv für April 2022

Was gilt für den Markthochlauf von Wasserstoff in der Industrie?

Aschaffenburg, 27. April 2022

Welcher Rechtsrahmen gilt für energieintensive Unternehmen bei der Umstellung von Erdgasbezug auf die Nutzung von grünem Wasserstoff? Dr. Anna Halbig referierte bei der Abschlussveranstaltung des 5. Energieeffizienznetzwerks energieintensiver Industrie des Förderkreises Umweltschutz Unterfranken e.V. zum Markthochlauf von Wasserstoff. Hierbei stellte sie den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der energieintensiven Industrie insbesondere die Anforderungen an „grünen“ Wasserstoff vor sowie den geltenden Rechtsrahmen für die industrielle Nutzung und Erzeugung von Wasserstoff.

EU-Beihilfenkontrolle in Krisenzeiten: Wege zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien

Würzburg, 26. April 2022

Die schnellstmögliche Unabhängigkeit von Energieimporten aus Russland ist infolge des Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine das derzeit drängendste energiepolitische Ziel. Hierbei spielt der schnelle Ausbau erneuerbarer Energien eine wichtige Rolle.

Eine zentrale Stellschraube zur Beschleunigung des Erneuerbaren-Ausbaus ist das EU-Beihilfenrecht. Die Vorgaben für die Beihilfegenehmigungsverfahren sind konzeptionell nicht auf die neuen Herausforderungen ausgerichtet und deshalb, aber auch aufgrund unklarer Bestimmungen, ein Hemmnis für die angestrebte Beschleunigung.

Die Stiftung Umweltenergierecht hat mögliche Wege untersucht, mit denen die Beihilfeverfahren so ausgestaltet werden könnten, dass die Neuausrichtung der Erneuerbaren-Förderregelungen in den Mitgliedstaaten schneller und rechtssicherer erfolgen könnte und damit der Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigt würde.

Den Würzburger Bericht Nr. 54 „Wege zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien im EU-Beihilfenrecht“ von Johanna Kamm und Markus Kahles finden Sie zum kostenfreien Download hier auf unserer Homepage. Eine englische Zusammenfassung gibt es hier.

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Prof. Dr. Monika Böhm ist die neue Vorsitzende des Stiftungsrates der Stiftung Umweltenergierecht

Würzburg, 21. April 2022

Der Stiftungsrat hat Prof. Dr. Monika Böhm einstimmig zur neuen Vorsitzenden des Stiftungsrates gewählt. Sie tritt damit die Nachfolge von Prof. Dr. Helmuth Schulze-Fielitz an, der dieses Amt seit der Gründung der Stiftung Umweltenergierecht innehatte und sich jetzt nach über 11 Jahren aus dem Gremium zurückgezogen hat. „Unser herzlicher Dank gilt Herrn Professor Schulze-Fielitz. Sein Wirken hat ganz maßgeblich zur positiven Entwicklung der Stiftung Umweltenergierecht beigetragen. Wir freuen uns sehr, dass er uns auch in Zukunft eng verbunden bleibt. Ebenso sehr freuen wir uns auf die weitere und zukünftig noch engere Zusammenarbeit mit Frau Professorin Böhm. Wir bedanken uns sehr herzlich, dass sie den Vorsitz des Stiftungsrates übernimmt. Dass dieser Wechsel in großer Einigkeit im Stiftungsrat stattgefunden hat, macht deutlich, dass die Stiftung Umweltenergierecht hervorragend für die Aufgaben der Zukunft aufgestellt ist,“ so Dr. Thorsten Müller, wissenschaftlicher Leiter der Stiftung Umweltenergierecht.

Prof. Dr. Monika Böhm ist seit dem 26. Oktober 2015 Mitglied des Stiftungsrates. Als Lehrstuhlinhaberin an der Phillipps Universität Marburg forscht sie insbesondere zum Bau- und Umweltrecht und zum Wechselspiel zwischen deutschem und europäischem Recht. Prof. Dr. Monika Böhm ist zudem als Landesanwältin am Staatsgerichtshof des Landes Hessen tätig.

Der Stiftungsrat berät den Stiftungsvorstand in Fragen der inhaltlichen und strategischen Ausrichtung der Stiftung Umweltenergierecht und wacht über den Stiftungszweck. Dem Stiftungsrat gehören weiterhin Prof. Dr. Franz Reimer (stellv. Vorsitz), Prof. Dr. Sabine Schlacke und Prof. Dr. Markus Ludwigs an.

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Synopse zum Regierungsentwurf für die Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes

Würzburg, 22. April 2022

Im Rahmen des Osterpakets hat die Bundesregierung auch den Kabinettsentwurf für die Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes beschlossen. Um den Kabinettsentwurf mit dem geltenden Text des Windenergie-auf-See-Gesetzes besser vergleichen und einfacher bewerten zu können, haben wir neben einer Synopse zum Erneuerbare-Energien-Gesetz zur Orientierung eine weitere Synopse erarbeitet. Sie kann in unserem Online-Bereich heruntergeladen und gerne geteilt oder verbreitet werden. Wenn Sie Fragen oder Anmerkungen zu unserer Synopse haben, können Sie sehr gerne auf uns zukommen. Wir freuen uns über jede Anregung!

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Synopse zum Regierungsentwurf für das EEG 2023

Würzburg, 13. April 2022

Vergangene Woche hat die Bundesregierung ihren Kabinettsentwurf für das EEG 2023 vorgelegt. Sie bezeichnet das Gesetz als „die größte Beschleunigungsnovelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes seit seinem Bestehen“. Um den Kabinettsentwurf mit dem geltenden EEG 2021 besser vergleichen und einfacher bewerten zu können, haben wir zur Orientierung eine Synopse erarbeitet. Sie kann in unserem Online-Bereich heruntergeladen und gerne geteilt oder verbreitet werden. Wenn Sie Fragen oder Anmerkungen zu unserer Synopse haben, können Sie sehr gerne auf uns zukommen. Wir freuen uns über jede Anregung!

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Die Datenschutz-Grundverordnung – Der zentrale Rechtsrahmen für Datenschutz und Datensicherheit in der Fernwärmeversorgung

Würzburg/Kassel, 6. März 2022

Im Rahmen des Fraunhofer IEE Online-Seminars „Digitalisierung in der Fernwärmeversorgung – mit Daten zu neuen Geschäftsmodellen“ trug heute Carsten von Gneisenau zum Thema „Digitalisierte Fernwärmeversorgung und Datenschutz“ vor. In seinem Vortrag ging er auf die datenschutz- und datensicherheitsrechtlichen Anforderungen im Bereich der Fernwärmeversorgung ein, die maßgeblich von der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) bestimmt werden. Er zeigte unter anderem auf, welche Vorgaben für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung bestehen und welche Kriterien im Bereich der Datensicherheit ein Verantwortlicher bei der Auswahl einer geeigneten technischen und organisatorische Maßnahme („TOM“) abzuwägen hat.

Neue Online-Seminarreihe zum EEG 2023

Würzburg, 6. April 2022

Die Bundesregierung hat den Entwurf für das EEG 2023 und weitere Änderungen im Energierecht beschlossen. Auch diesmal wollen wir mit unserer Online-Seminarreihe „Stiftung spezial #EEG2023“ die Entwicklungen aus rechtswissenschaftlicher Perspektive begleiten. Gemeinsam mit Ihnen vertiefen wir jeden Donnerstagmorgen in fünfundvierzig Minuten einen Aspekt aus dem Gesetzentwurf. Wir stellen Ihnen die Regelungen vor, ordnen sie für Sie ein und erläutern die (europa-)rechtlichen Hintergründe.

Stiftung spezial #EEG2023 startet am Donnerstag, 14. April um 8.30 Uhr. Melden Sie sich jetzt gerne schon für die gesamte Terminserie an.

Beitrag zu Smart Markets erschienen

Würzburg, 4. April 2022

In der aktuellen Ausgabe der „Energiewirtschaftlichen Tagesfragen (et)“ ist ein gemeinsamer Beitrag des Projektkonsortiums von EOM-Plus erschienen. Unter dem Titel „Das Smart Market-Konzept als marktbasiertes Element im deutschen Engpassmanagement“ wird aus juristischer, technischer und ökonomischer Sicht erörtert, inwieweit der Aufbau sogenannter „Smart Markets“ im deutschen Energiesystem vorteilhaft und sinnvoll sein könnte. Dabei handelt es sich um Märkte, in denen flexible Kapazitäten im Wettbewerb um eine kostenoptimale Engpassbewirtschaftung stehen. Der Charme der Einführung von Smart Markets liegt einerseits darin, dass auf diesem Wege die Vorgaben des EU-Rechts zur Implementierung von marktbasiertem Redispatch umgesetzt werden könnten, zum anderen aber auch die Integration von erneuerbaren Energien verbessert werden könnte. Hinzu kommen potenzielle Kostenvorteile und eine gesteigerte Akzeptanz in der Bevölkerung.