Archiv für Februar 2021

Aufsatz zur Störung von Drehfunkfeuern durch Windenergieanlagen erschienen

Würzburg, 26. Februar 2021

In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift für neues Energierecht (ZNER) ist ein Aufsatz von Maximilian Schmidt mit dem Titel „Störung von Drehfunkfeuern durch Windenergieanlagen“ erschienen. Der Anlagenschutz sogenannter Drehfunkfeuer steht zahlreichen potenziellen Windenergiestandorten entgegen. Rechtliche Grundlage dieses Konfliktes ist § 18a des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG), der die Errichtung von Bauwerken untersagt, wenn dadurch Flugsicherungseinrichtungen (wie etwa Drehfunkfeuer) gestört werden können.

Der Beitrag erläutert die rechtlichen Grundlagen und die Anwendung des § 18a LuftVG auf Windenergieanlagen. Zudem werden Ansatzpunkte für Änderungen und Konkretisierungen innerhalb des § 18a LuftVG aufgezeigt, mit denen die derzeitige Situation verbessert werden könnte.

Bedeutung des EEG 2021 für die Region Bayerischer Untermain

Online, 18. Februar 2021

Die Landkreise Aschaffenburg und Miltenberg sowie die Stadt Aschaffenburg luden am 18. Februar 2021 in Zusammenarbeit mit der Energieagentur Bayerischer Untermain zu einer Online-Informationsveranstaltung zum EEG 2021 ein. Dr. Markus Kahles informierte dort zu den neuen Regelungen des EEG 2021. Im Mittelpunkt standen die neuen Regelungen zum Weiterbetrieb ausgeförderter PV-Anlagen und zur Eigenversorgung. Im Anschluss wurden Fragen der Teilnehmenden beantwortet und über die neuen Regelungen diskutiert.

 

Green Deal erklärt: Updates und Auswirkungen des Green Deal auf das Beihilferecht

Online, 23. Februar 2021

Am kommenden Dienstag, 23. Februar, findet das nächste Online-Seminar unserer monatlichen Reihe „Green Deal erklärt statt.

Wir widmen uns gemeinsam mit Ihnen den jüngsten Updates und Aktualisierungen sowie den anstehenden Gesetzgebungsverfahren. Selbstverständlich bringen wir Sie auch auf den aktuellen Stand zu den Verhandlungen zum EU-Klimagesetz.

Den Schwerpunkt legen wir dieses Mal auf die möglichen Auswirkungen des Green Deal auf das Beihilferecht. Um ehrgeizigere Energie- und Klimaziele erreichen zu können, bedarf es grüner Investitionen großen Ausmaßes, die auch durch öffentliche Mittel gefördert werden. Neben einem Überblick über die wichtigsten Anwendungsfelder des Beihilferechts werden wir ein besonderes Augenmerk auf die Reform der Leitlinien für Umwelt- und Energiebeihilfen (UEBLL) legen, die die EU-Kommission dieses Jahr beschließen will. Durch einen neuen EU-Rechtsrahmen für Beihilfen werden die zukünftigen Handlungsmöglichkeiten der Mitgliedstaaten und die Rahmenbedingungen für Investoren für die kommenden Jahre entscheidend geprägt werden.

Wir laden Sie herzlich ein und freuen uns, wenn Sie am Dienstag, 23. Februar um 9:00 Uhr, zu einer neuen Ausgabe von „Green Deal erklärt einschalten.