Für die Wirtschaftlichkeit von grünem Wasserstoff (auch unter der englischen Abkürzung RFNBO diskutiert) ist die Anrechenbarkeit auf europarechtlich vorgegebene Zielvorgaben von großer Bedeutung. Die dafür maßgeblichen Regeln werden in Wissenschaft und Praxis derzeit intensiv diskutiert. Gerade das Zusammenwirken zwischen europäischem und nationalem Recht bringt zahlreiche Auslegungsfragen mit sich. Dies nahm die Stiftung Umweltenergierecht zum Anlass und widmete sich diesem Thema in einem heute im Rahmen des Projekts „Norddeutsches Reallabor (NRL)“ veranstalteten Workshop.
Im ersten Themenblock ging es um den Einsatz von RFNBO im Verkehr. Gemeinsam mit den weiteren Teilnehmenden diskutierte Burkhard Hoffmann über spezifische Einzelfragen zur Anrechnung von RFNBO auf die Treibhausgasminderungs-Quote für Mineralölunternehmen. Beleuchtet wurden unter anderem „Fallstricke“ bei der Direktlieferung von Strom für die RFNBO-Produktion sowie auch Anforderungen an die Zertifizierung von grünem Wasserstoff.
Fabian Pause führte in den zweiten Themenblock zur neuen Quote für grünen Wasserstoff im Industriesektor ein. Im Fokus ging es dabei um die Frage, wie diese Quote von den Mitgliedstaaten im nationalen Recht implementiert werden könnte und inwieweit einzelne Wirtschaftsteilnehmer verpflichtet werden sollten. Dabei wurden auch die derzeitigen Überlegungen in den Niederlanden vergleichend einbezogen.