Im letzten Jahr hat die Europäische Kommission im Rahmen des sog. Fit-for-55-Pakets umfangreiche Vorschläge für den Wasserstoffeinsatz im Verkehrssektor vorgelegt. In der Juli-Ausgabe der EnWZ gibt Burkhard Hoffmann von der Stiftung Umweltenergierecht einen Überblick über diese Vorschläge und ordnet die einzelnen Regelungen ein.
Kern der Vorschläge ist die Schaffung von Zielvorgaben („Quoten“). Hierdurch sollen verschiedene Akteure zur vermehrten Nutzung von grünem Wasserstoff als Kraftstoff verpflichtet werden. Die Pflichten sollen von weiteren Maßnahmen, etwa der Absenkung der CO2-Flottengrenzwerte und dem Aufbau einer Wasserstofftankstelleninfrastruktur, flankiert werden.
Der Aufsatz ist im Rahmen des Vorhabens Norddeutsches Reallabor entstanden.