Welche Vorgaben für den Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur in Europa werden in den Trilogverhandlungen zum Gas-Wasserstoff-Paket verhandelt?

Schweinfurt, 11. Juli 2023

In seinem Vortrag heute auf der Veranstaltung „Energiegipfel Mainfranken-Tauberfranken 2023 – Wasserstoff: Luxus oder Grundlage der Energiewende?“ hat Oliver Antoni überblicksartig vorgestellt, welche wesentlichen Inhalte das sog. Gas-Wasserstoff-Paket der EU in Bezug auf Vorgaben für „spezielle“ Wasserstoffinfrastruktur beinhaltet. Wenn die genauen Inhalte auch noch in den laufenden Trilogverhandlungen von EU-Kommission, EU-Parlament und EU-Rat vereinbart werden müssen, zeichnen sich doch einige Regelungen bereits ab. So sollen etwa Genehmigungsverfahren für Wasserstoffinfrastrukturen in der Regel höchstens noch 2 Jahre dauern. Die herkömmlichen Entflechtungsvorgaben sollen im Wesentlichen auch für Wasserstoffnetzbetreiber gelten. Und der Drittzugang zu diesen Netzen muss künftig, nach unterschiedlichen Auffassungen zwischen Kommission und Parlament einerseits und dem Rat, ab 2031 bzw. erst ab 2036 gelten. Bis dahin soll es nur einen verhandelten Drittzugang geben. Als Ausblick ging Oliver Antoni auf den geplanten neuen § 28r E-EnWG ein, der die zeitnahe Schaffung von überregionalen Transportkapazitäten in Deutschland, durch ein sog. Wasserstoff-Kernnetz, erreichen soll.