Die Stiftung Umweltenergierecht hatte den Rechtsrahmen für das bidirektionale Laden in einer Würzburger Studie zum Umweltenergierecht, die im Dezember 2024 veröffentlicht wurde, herausgearbeitet. Die zentralen Ergebnisse stellen Anna Papke und Johannes Hilpert nun in zwei Gastbeiträgen dar, die jüngst in den Zeitschriften „Netzpraxis“ (Heft 7-8/2025, S. 14-16) und „Solarzeitalter“ (Heft 1/2025, S. 19-22) erschienen sind.
Das Recht verbietet bidirektionales Laden nicht, stellt aber Hürden auf, die eine Umsetzung in der Praxis erschweren können. Dies betrifft vor allem „Vehicle-to-Grid“-Konstellationen, wenn Strom aus dem Netz entnommen bzw. dorthin zurückgespeist wird. Ein Baustein zur Ermöglichung der Speicherung von eigenerzeugtem PV-Strom im Elektroauto könnte die von der BNetzA geplante Festlegung zur Marktintegration von Speichern und Ladepunkten (MiSpeL) sein. Hierzu wurde erst kürzlich ein entsprechender Prozess angestoßen.