Im Rahmen des Workshops „Die RED II und der Prosumer“ des Deutschen Bauernverbandes hat Dr. Hartmut Kahl, LL.M. (Duke) heute im Haus der deutschen Ernährungswirtschaft in Berlin die neuen EU-Vorgaben für Eigenversorgungsmodelle und den sich daraus ergebenden Umsetzungsbedarf im deutschen Recht gehalten. Sein Vortrag „Die neuen EU-Regelungen zur Eigenversorgung – Umsetzungsbedarf in Deutschland“ ging u.a. auf gemeinschaftlich handelnde Eigenversorger ein, die den vor Ort erzeugten Strom künftig untereinander austauschen dürfen. Ein weiterer Punkt war die Vorgabe der neuen Erneuerbaren-Richtlinie, eigenverbrauchten Strom aus Anlagen mit einer Leistung von unter 30 kW Leistung, die keine Förderung bekommen, künftig von Umlagen auszunehmen.