Im Rahmen der Dialogveranstaltung „Das Klimapaket der Bundesregierung: Herausforderungen und Chancen für die Windenergie an Land“ hat Thorsten Müller heute die Pläne der Bundesregierung für Mindestabstände zwischen Windenergieanlagen und Wohnbebauungen rechtswissenschaftlich eingeordnet. Dabei hat er aufgezeigt, dass die in § 35a BauGB-Entwurf geplante Einbeziehung von Dorfgebieten etwa zu Abgrenzungsproblemen mit Mischgebieten führt. Zudem stellt die Berücksichtigung faktischer Dorfgebiete die Raumordnung vor Schwierigkeiten und kann zu Akzeptanzproblemen bei dörflichen Strukturen führen, die mangels land- oder forstwirtschaftlicher Betriebsstätten nicht als Dorfgebiete, sondern als faktische Mischgebiet zu qualifizieren sind.