Nachdem die Reform des EU-Emissionshandels – und damit einhergehend die Einführung eines zweiten Emissionshandels für Gebäude und Straßenverkehr (EHS II) – beschlossene Sache ist, stellt sich die Frage des Fortbestehen nationaler Instrumente zur Dekarbonisierung dieser Bereiche, wie etwa dem deutschen Brennstoffemissionshandelsgesetz.
Erlaubt das EU-Recht generell die Parallelexistenz solcher nationalen Instrumente? Wenn dem so ist, welche Freiheiten haben die Mitgliedstaaten bei deren Ausgestaltung? Hier ist insbesondere der mit 45 Euro pro Tonne CO2 avisierte „target price“ des EHS II interessant: Könnten Mitgliedstaaten wie Deutschland auch höhere Preise implementieren um stärkere Anreize für die Dekarbonisierung zu setzen? Jana Nysten von der Stiftung Umweltenergierecht arbeitet derzeit an einer Studie zu diesen Fragen, deren erste Ergebnisse sie im Rahmen eines Workshops des Green-Deal-NET in Heidelberg vor- und damit zur Diskussion stellte. Die Studie wird in den kommenden Monaten finalisiert und dann von der Stiftung Umweltenergierecht veröffentlicht.