Vorgaben für Heizungen und Gebäudeeffizienz: Vereinbar mit der Eigentumsgarantie des Grundgesetzes?

Würzburg, 30. Januar 2024

Seit dem 1. Januar 2024 müssen neue Heizungsanlagen die bereitgestellte Wärme zu mindestens 65 Prozent aus Erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme erzeugen. Zudem werden auf EU-Ebene neue Effizienzvorgaben für Gebäude auf den Weg gebracht. Vor diesem Hintergrund geht die neue Würzburger Studie zum Umweltenergierecht Nr. 34 von Dr. Maximilian Wimmer, Carsten von Gneisenau und Dr. Markus Kahles der Frage nach, welches Maß an Pflichten Gebäudeeigentümern zum Zwecke des Klimaschutzes und der Energieeffizienz aus verfassungsrechtlicher Sicht auferlegt werden darf.

Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass die 65-Prozent-Vorgabe im Gebäudeenergiegesetz mit der Eigentumsgarantie des Grundgesetzes vereinbar ist und auch die Effizienzanforderungen im künftigen EU-Recht bei ihrer Umsetzung in deutsches Recht mit der Eigentumsgarantie in Einklang gebracht werden könnten.

Zur Pressemitteilung