Der Stiftungsrat

Hinter den Kulissen der Stiftung Umweltenergierecht ist ein Organ für unsere Arbeit unerlässlich: der Stiftungsrat. Er besteht aus fünf renommierten Rechtswissenschaftlerinnen und Rechtswissenschaftlern, die den Stiftungsvorstand beraten und über die Einhaltung des Stiftungszwecks wachen. Der Stiftungsrat besteht aus Prof. Dr. Monika Böhm, Prof. Dr. Franz Reimer, Prof. Dr. Gabriele Britz, Prof. Dr. Markus Ludwigs und Prof. Dr. Sabine Schlacke. Den Vorsitz des Stiftungsrates nimmt Prof. Dr. Monika Böhm wahr, Prof. Dr. Reimer ist ihr Stellvertreter. Der Vorsitzende des Gründungsstiftungsrates, Prof. Dr. Helmuth Schulze-Fielitz, ist Ehrenvorsitzender des Stiftungsrats.

Unsere Mitglieder des Stiftungsrates

Prof. Dr. Monika Böhm, Vorsitzende des Stiftungsrates

Prof. Dr. Monika Böhm wurde auf Vorschlag des Stiftungsvorstandes am 26. Oktober 2015 vom Stiftungsrat kooptiert und ist am 9. April 2022 zur Vorsitzenden des Stiftungsrates gewählt worden. Sie ist Professorin für Staats- und Verwaltungsrecht an der Phillipps-Universität Marburg und Landesanwältin am Staatsgerichtshof des Landes Hessen. Zu ihren Forschungsschwerpunkten gehören unter anderem das Umweltenergierecht und das Recht der klimaverträglichen Wärmeversorgung.

Curriculum Vitae

Prof. Dr. Monika Böhm wurde 1960 in Hofheim am Taunus geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften absolvierte sie 1985 und 1989 das erste und zweite juristische Staatsexamen. Ebenfalls 1989 wurde sie mit einer umweltrechtlichen, später mit dem Universitätspreis ausgezeichneten Arbeit promoviert.

Von 1990 an war Prof. Dr. Monika Böhm wissenschaftliche Mitarbeiterin bzw. wissenschaftliche Assistentin an der Justus-Liebig-Universität Gießen. Nach einem Forschungsaufenthalt in Wisconsin, USA, wurde sie 1995 vom Fachbereich Rechtswissenschaft der Justus-Liebig-Universität Gießen mit ihrer Arbeit „Der Normmensch“ habilitiert und erhielt die Lehrbefugnis für die Fächer „Öffentliches Recht, Verwaltungslehre und Europarecht“. Nach einer ersten Professur an der Martin Luther-Universität Halle-Wittenberg (1996) und einem Ruf an die Universität Konstanz wurde sie 2000 Inhaberin des Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht an der Philipps-Universität Marburg, den sie seither bekleidet.

Neben Aufenthalten als Gastprofessorin in den USA und Japan war Prof. Dr. Monika Böhm auch wiederholt Mitglied von Regierungskommissionen und ist seit 2009 Landesanwältin bei dem Hessischen Staatsgerichtshof.

Zum Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht von Prof. Dr. Monika Böhm gelangen Sie hier.

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Prof. Dr. Franz Reimer, stellvertretender Vorsitzender

Prof. Dr. Franz Reimer ist stellvertretender Vorsitzender des Stiftungsrates. Er wurde auf Vorschlag des Stiftungsvorstandes am 10. April 2011 vom Stiftungsrat kooptiert und hat das Amt des stellvertretenden Vorsitzenden dieses Organs übernommen. Zu seinen Forschungsschwerpunkten gehören neben anderen das Umweltenergierecht, insbesondere das Energieeffizienzrecht.

Curriculum Vitae

Prof. Dr. Franz Reimer wurde 1971 in Bonn geboren. Nach Abitur am Collegium Josephinum und Studium der Rechtswissenschaften in Bonn, Oxford und Freiburg – abgeschlossen mit dem Ersten Staatsexamen 1997 – wurde er im Jahre 2000 bei Prof. Dr. Dietrich Murswiek in Freiburg mit einer verfassungsrechtlichen Arbeit („Verfassungsprinzipien“) promoviert.

Auf Referendariat in Offenburg und Zweites Staatsexamen (2001) folgte die Assistentenzeit am Institut für Staatswissenschaft und Rechtsphilosophie der Universität Freiburg bei Prof. Dr. Andreas Voßkuhle. Die Arbeit an der Habilitation zu einem verwaltungsrechtlichen Thema („Qualitätssicherung. Grundlagen eines Dienstleistungsverwaltungsrechts“) wurde gefördert durch ein DFG-Forschungsstipendium.

Im Wintersemester 2006/07 habilitierte ihn die Freiburger Rechtswissenschaftliche Fakultät und verlieh ihm die venia legendi für Öffentliches Recht und Rechtstheorie. Im Sommersemester 2007 vertrat Franz Reimer den Lehrstuhl für Staatswissenschaft und Rechtsphilosophie der Universität Freiburg, zum Wintersemester 2007/08 nahm er den Ruf auf die Professur für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre der Justus-Liebig-Universität Gießen an. Mit Inkrafttreten seiner Ernennung zum Professor zum 1. November 2007 ist er Inhaber der Professur.

Zur Professur für Öffentliches Recht und Rechtstheorie von Prof. Dr. Franz Reimer gelangen Sie hier.

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Prof. Dr. Gabriele Britz, Mitglied des Stiftungsrates

Prof. Dr. Gabriele Britz ist seit März 2024 Mitglied des Stiftungsrates. Sie ist Inhaberin des Lehrstuhls für Öffentliches Recht mit einem Schwerpunkt im Verfassungsrecht an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main. Ihre aktuellen Forschungsschwerpunkte sind Verfassungsentwicklung, Nachhaltigkeitsverfassung und allgemeine Grundrechtslehre. Von 2011 bis 2023 war sie Richterin des Bundesverfassungsgerichts.

Curriculum Vitae

Gabriele Britz, Jahrgang 1968, studierte Rechtswissenschaft in Frankfurt am Main. 1993 promovierte sie dort über kommunale Energieversorgung. Nach Referendariat und Forschungsaufenthalten an der John F. Kennedy School of Government der Harvard University und der Yale Law School habilitierte sie 2000 zum Thema „Kulturelle Rechte und Verfassung“. 2001 erhielt sie den Heinz Maier-Leibnitz-Preis der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG). Es folgten Lehrstuhlvertretungen in Jena und Bielefeld. 2001 nahm sie einen Ruf der Justus-Liebig-Universität Gießen an und war dort bis März 2024 Professorin für Öffentliches Recht und Europarecht. Rufe nach Bremen, Mainz und Freiburg lehnte sie ab. Von 2008 bis 2011 war sie Mitglied des Fachkollegiums Rechtswissenschaft der DFG.

2010 wurde Gabriele Britz zum Mitglied des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts gewählt. Dabei war sie Berichterstatterin unter anderem für das Umweltrecht. Sie hat mehrere bedeutsame Senatsverfahren in diesem Bereich vorbereitet. Neben dem Klima-Beschluss 2021 waren dies unter anderem die Beschlüsse zur 16. Atomgesetz-Novelle, zum Vertrauensschutz bei Offshore-Windparks und zum Verbot von Windenergieanlagen im Wald. Nach Ablauf der zwölfjährigen Amtszeit schied Gabriele Britz 2023 aus dem Bundesverfassungsgericht aus und kehrte in die Wissenschaft zurück.

Zur Professur für Öffentliches Recht mit einem Schwerpunkt im Verfassungsrecht von Prof. Dr. Gabriele Britz gelangen Sie hier.

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Prof. Dr. Markus Ludwigs, Mitglied des Stiftungsrates

Prof. Dr. Markus Ludwigs ist seit 22. November 2021 Mitglied des Stiftungsrates. Er ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Europarecht an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg. Zu seinen Forschungsschwerpunkten zählen neben dem Deutschen und Europäischen Verwaltungsrecht sowie dem Europarecht auch das Energierecht als Teilbereich des Regulierungsrechts sowie das Umweltenergierecht.

Curriculum Vitae

Herr Prof. Ludwigs wurde 1976 in Viersen geboren. Er studierte Rechtswissenschaften in Osnabrück, Göttingen und Wien. Sein erstes und zweites Staatsexamen absolvierte er in Niedersachsen. 2004 schloss er seine Promotion an der Universität Göttingen mit der Arbeit „Rechtsangleichung nach Art. 94, 95 EG-Vertrag – Eine kompetenzrechtliche Untersuchung unter besonderer Berücksichtigung des Europäischen Privatrechts“ ab.

Nach der Promotion war Herr Prof. Ludwigs von 2005 bis 2012 (zeitweise gefördert durch ein DFG-Stipendium) als wissenschaftlicher Mitarbeiter und Habilitand von Herrn Prof. Dr. M. Schmidt-Preuß am Institut für Öffentliches Recht der Universität Bonn tätig. Im Sommersemester 2012 übernahm die Vertretung des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Europarecht an der FU Berlin. Im gleichen Semester hat sich Herr Prof. Ludwigs an der Universität Bonn mit der Arbeit „Unternehmensbezogene Effizienzanforderungen im Öffentlichen Recht – Unternehmenseffizienz als neue Rechtskategorie“ habilitiert. Ebenfalls im Sommersemester 2012 folgten Rufe auf Professuren an den Universitäten Jena, Mannheim und Würzburg. Seit dem Wintersemester 2012/13 hat er den Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Europarecht an der Universität Würzburg inne.

Herr Prof. Ludwigs ist u. a. Mitglied des Wissenschaftlichen Arbeitskreises für Regulierungsfragen (WAR) bei der BNetzA und des Vorstands der Wissenschaftlichen Vereinigung für das gesamte Regulierungsrecht. Zu seinen zentralen Veröffentlichungen zählen neben Dissertation und Habilitation u. a. die Herausgeberschaften (mit eigenen Beiträgen) des Berliner Kommentars zum Energierecht (Band 3 zum Energieumweltrecht, Energieeffizienzrecht und Energieanlagenrecht, 5. Aufl. 2022), des auf zwölf Bände angelegten „Handbuch des Verwaltungsrechts“ (mit Herrn Prof. Dr. Dr. h. c. W. Kahl), des zweibändigen „Handbuch des EU-Wirtschaftsrechts“ sowie des Münchener Kommentars zum Wettbewerbsrecht (Band 5 zum Beihilfenrecht, 4. Aufl. 2022, mit Herrn Prof. Dr. Dr. Dres. h. c. F. J. Säcker und Herrn Dr. U. Karpenstein).

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Prof. Dr. Sabine Schlacke, Mitglied des Stiftungsrates

Prof. Dr. Sabine Schlacke ist seit 22. November 2021 Mitglied des Stiftungsrates. Sie ist Inhaberin des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insb. Verwaltungs- und Umweltrecht und geschäftsführende Direktorin des Instituts für Energie-, Umwelt- und Seerecht (IfEUS) der Universität Greifswald. Neben vielen weiteren Funktionen ist sie als Co-Vorsitzende des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU) und Co-Vorsitzende des Lenkungskreises der Wissenschaftsplattform Klimaschutz (WPKS) in der wissenschaftlichen Politikberatung tätig. Zu ihren Forschungsschwerpunkten gehören das internationale, europäische und deutsche Umwelt-, Klimaschutz-, Energie- und Planungsrecht.

Curriculum Vitae

Prof. Dr. Sabine Schlacke studierte Rechtswissenschaften in Göttingen und Lausanne. 1993 erhielt sie ein Stipendium der Deutschen Forschungsgemeinschaft und promovierte im Rahmen des Graduiertenkollegs Risikoregulierung und Privatrechtssystem an der Universität Bremen zum Thema Risikoentscheidungen im europäischen Lebensmittelrecht (1997). Die zweite juristische Staatsprüfung legte sie nach dem Referendariat in Bremen 2000 ab. Von 2000 bis 2007 war sie wissenschaftliche Assistentin und ab 2002 Koordinatorin des Ostseeinstituts für Seerecht, Infrastruktur- und Umweltrecht der Universität Rostock. Dort habilitierte sie 2007 zum Thema Überindividueller Rechtsschutz und erhielt die Lehrbefugnis für die Fächer „Öffentliches Recht, Europarecht und Rechtsvergleichung“.

Nach einer Lehrstuhlvertretung an der Universität Leipzig im Wintersemester 2007/2008 übernahm sie zum Sommersemester 2008 eine Professur für Öffentliches Recht mit dem Schwerpunkt deutsches, europäisches und internationales Umweltrecht und Verwaltungsrecht an der Universität Bremen. 2013 folgte sie dem Ruf der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (WWU), wo sie bis 2021 als Professorin für Öffentliches Recht, insbesondere Bau, Planungs- und Umweltrecht sowie als geschäftsführende Direktorin des Instituts für Umwelt- und Planungsrecht (IUP) tätig war. 2014 wurde sie Direktorin des Zentralinstituts für Raumplanung (ZIR), einem Institut der WWU. Dieses Amt übt sie seit 2019 geschäftsführend aus.

Seit Oktober 2021 ist sie Professorin für Öffentliches Recht, insb. Verwaltungs- und Umweltrecht, an der Universität Greifswald und geschäftsführende Direktorin des Instituts für Energie-, Umwelt- und Seerecht (IfEUS).

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Unser Ehrenvorsitzender des Stiftungsrates

Prof. Dr. Helmuth Schulze-Fielitz, Vorsitzender

Prof. Dr. Helmuth Schultze-FielitzProf. Dr. Helmuth Schulze-Fielitz war seit Gründung der Stiftung bis zu seinem Ausscheiden im Mai 2022 Vorsitzender des Stiftungsrates. Im September 2022 wurde er zum Ehrenvorsitzenden des Stiftungsrates ernannt. Als Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Umweltrecht und Verwaltungswissenschaften an der Universität Würzburg förderte er bereits die Forschung zum Umweltenergierecht. Er ermöglichte, dass im Jahr 2007 an seinem Lehrstuhl die Forschungsstelle Umweltenergierecht durch Thorsten Müller gegründet werden konnte und begleitete die Arbeit in den Folgejahren intensiv.

 

Curriculum Vitae

Prof. Dr. Helmuth Schulze-Fielitz wurde 1947 in Goslar/Harz geboren. Er studierte von 1966 bis 1977 in Göttingen, Frankfurt und Marburg Rechts- und Sozialwissenschaften (1971 Referendarexamen, 1977 Dipl.-Sozialwirt in Göttingen und juristische Promotion in Augsburg). Nach dem Assessorexamen wurde er 1980 Assistent bei Prof. Dr. Peter Häberle in Augsburg und später Bayreuth, wo er 1986 für Öffentliches Recht habilitiert wurde.

Nach verschiedenen Lehrstuhlvertretungen wirkte er seit 1989 als Professor an der Fakultät für Wirtschafts- und Organisationswissenschaften der Universität der Bundeswehr München. Seit dem Wintersemester 1994/95 war er Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Umweltrecht und Verwaltungswissenschaften an der Juristischen Fakultät der Julius-Maximilians-Universität Würzburg.

Er war 1999 bis 2001 Dekan, 2001 bis 2003 Studiendekan der Juristischen Fakultät, 2002 und 2003 stellvertretender Vorsitzender der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer sowie im Studienjahr 2003/04 Fellow am Wissenschaftskolleg zu Berlin. In den Jahren 2008 und 2009 war er Vorsitzender der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer e.V..

Prof. Dr. Schulze-Fielitz ist verheiratet und hat drei Kinder.

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