Der Zweck der Stiftung Umweltenergierecht

In § 2 der Stiftungssatzung ist der Zweck der Stiftung Umweltenergierecht  festgeschrieben:

„Zweck der Stiftung ist es, die Wissenschaft auf dem Gebiet des Umweltenergierechts, des Klimaschutzrechts und des Rechts der Nachhaltigkeit der Energieversorgung auf nationaler, supranationaler und internationaler Ebene zu fördern, um den Rechtsrahmen für eine nachhaltige und effiziente Energieversorgung aus Erneuerbaren Energien zu gestalten.“

Dieser Zweck soll auf vielfältige Weise verwirklicht werden:

  • durch eigene Forschungsvorhaben zum Recht der Erneuerbaren Energien und dem Energieeffizienzrecht,
  • durch die Organisation eines interdisziplinären Wissenschaftsnetzwerks,
  • durch die Unterstützung von Forschungsvorhaben Dritter,
  • durch die Vergabe von Stipendien an Nachwuchswissenschaftler und
  • durch die Durchführung von Tagungen und Kongressen

Die Verwirklichung des Stiftungszwecks erfolgt in Zusammenarbeit der Stiftungsorgane.