Am heutigen Tag fand im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit des deutschen Bundestages eine Sachverständigenanhörung statt, für die Thorsten Müller als Sachverständiger von der CDU/CSU Fraktion benannt worden war.
Anlass der Anhörung war der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes (Drs. 19/30230). Auslöser für die vorgeschlagene Änderung war der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021 (Az.: – 1 BvR 2656/18 -,- 1 BvR 78/20 -,- 1 BvR 96/20 -, – 1 BvR 288/20 -), indem Teile des Klimaschutzgesetzes für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt wurden. Dieser Beschluss war seitens der Stiftung bereits am 7. Mai 2021 in einem Stiftung Spezial #Klimaschutzgesetz ausführlich untersucht und erläutert worden.
In der vorab eingereichten schriftlichen Stellungnahme kommen Thorsten Müller, Daniela Fietze und Hannah Scheuing zu dem Schluss, dass im Fall der Verabschiedung des Gesetzentwurfs dieser dem Tenor der Entscheidung ausreichend Rechnung trägt. Zeitgleich betonen sie, dass die Abstimmung mit den einzelnen Instrumenten zur Erreichung der gesetzten Ziele und den (zukünftigen) Vorgaben des Europarechts eine dauerhafte Aufgabe des Gesetzgebers bleibt.