Im Düsseldorfer Landtag hörte der Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Landesplanung sachverständige Vertreter verschiedener öffentlicher, zivilgesellschaftlicher und wissenschaftlicher Einrichtungen zu Fragen des Ausbaus der Windenergie in Nordrhein-Westfalen an. Anlass war ein Antrag der Regierungsfraktionen der CDU und FDP, in dem diese die Landesregierung beauftragten, die bereits im Koalitionsvertrag angekündigten Maßnahmen umzusetzen – u. a. die Einführung eines Abstands zwischen Windenergieanlagen und bestimmten Siedlungsgebieten von 1 500 Metern (siehe hierzu bereits den Würzburger Bericht zum Umweltenergierecht Nr. 28 vom 14. Juli 2017) sowie Änderungen des Windenergie-Erlasses NRW und des Landesentwicklungsplans. Die schriftliche Stellungnahme der Stiftung Umweltenergierecht sowie eine ausführlichere Begutachtung der aufgeworfenen Rechtsfragen als Anhang hierzu wurden als Stellungnahme 17/189 durch den Landtag veröffentlicht.