Thorsten Müller als Sachverständiger im Landtag von Nordrhein-Westfalen angehört

Düsseldorf, 13. Dezember 2017

Im Düsseldorfer Landtag hörte der Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Landesplanung sachverständige Vertreter verschiedener öffentlicher, zivilgesellschaftlicher und wissenschaftlicher Einrichtungen zu Fragen des Ausbaus der Windenergie in Nordrhein-Westfalen an. Anlass war ein Antrag der Regierungsfraktionen der CDU und FDP, in dem diese die Landesregierung beauftragten, die bereits im Koalitionsvertrag angekündigten Maßnahmen umzusetzen – u. a. die Einführung eines Abstands zwischen Windenergieanlagen und bestimmten Siedlungsgebieten von 1 500 Metern (siehe hierzu bereits den Würzburger Bericht zum Umweltenergierecht Nr. 28 vom 14. Juli 2017) sowie Änderungen des Windenergie-Erlasses NRW und des Landesentwicklungsplans. Die schriftliche Stellungnahme der Stiftung Umweltenergierecht sowie eine ausführlichere Begutachtung der aufgeworfenen Rechtsfragen als Anhang hierzu wurden als Stellungnahme 17/189 durch den Landtag veröffentlicht.