Grüner Wasserstoff in der Industrie: Neue rechtliche Vorgaben und offene Fragen

Würzburg, 14. März 2024

Mit der Novellierung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie sind verbindliche Ziele für den Einsatz von grünem Wasserstoff in der Industrie festgelegt worden. Die Einzelheiten der Umsetzung stehen aber noch nicht fest. Offen ist auch, ob die in der Wasserstoff-Delegierte-Verordnung festgelegten Vorgaben für den Verkehr nun auch für die Industrie übernommen werden – und wie die EU-Kommission dies rechtlich umsetzen könnte.

Bereits seit Längerem besteht einhellig Einigkeit darüber, dass die Nutzung in der Industrie ein zentrales Anwendungsfeld für grünen, also aus erneuerbaren Energiequellen gewonnenen Wasserstoff sein soll. Während aber für den Verkehrssektor seit einigen Jahren ein rechtlicher Rahmen für den Wasserstoffeinsatz existiert, gab es für die Nutzung in der Industrie bislang kaum konkrete Regelungen.

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Beschleunigung von Genehmigungsverfahren ante portas – auch für Elektrolyseure?

Würzburg, 25. Juli 2023

Die EU hat sich in ihrem Green Deal ambitionierte Ziele für den Ausbau erneuerbarer Energien sowie für die heimische Wasserstoffproduktion gesetzt. Bis 2030 soll der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch mindestens 45 Prozent betragen. Außerdem sollen zehn Millionen Tonnen erneuerbarer Wasserstoff in der EU produziert werden. Mit der Reform der Erneuerbare-Energien-Richtlinie wird der Ausbau von Energieerzeugungsanlagen nun massiv gestärkt, insbesondere durch die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren. Gibt es auch eine Beschleunigung beim Ausbau von Elektrolyseuren?

Im Grunde sind sich alle einig: Für das Erreichen der EU-Klimaziele brauchen wir erneuerbaren Wasserstoff in großen Mengen. Ein wesentlicher Aspekt des Wasserstoffhochlaufs ist die Errichtung von Elektrolyseuren zur Produktion von Wasserstoff. Das Unionsrecht entwickelt sich auch im Hinblick auf die Vorgaben und Beschleunigungspunkte für die Genehmigung von Elektrolyseuren dynamisch. Dieses Anliegen soll derzeit gleich in drei Rechtsakten adressiert werden: in der Erneuerbare-Energien-Richtlinie, der Gas-Wasserstoff-Richtlinie und der Netto-Null-Industrie-Verordnung (NZIA). Doch führen diese Neuregelungen auch tatsächlich zu einer Verfahrensbeschleunigung?

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Wasserstoff: Den Begriffs-Wirrwarr im europäischen Recht aufdröseln

Würzburg, 9. März 2023

Gas, Kraftstoff, Brennstoff & Co.: In der EU wächst mit dem neuen Recht der Wasserstoffwirtschaft auch die Vielzahl der rechtlichen Begriffe. Wir haben uns auf die Suche gemacht– und haben eine Reihe von Vorschlägen, wie sich die Rechtslage vereinfachen lässt.

Wasserstoff, insbesondere aus erneuerbaren Quellen, gilt als Schlüsselelement für das Erreichen der Klimaneutralität – gerade in Sektoren, die nicht ohne weiteres elektrifiziert und auf Grünstrom umgestellt werden können. Geht es nach dem Willen der EU, sollen bis 2030 Elektrolyseure zur Erzeugung von Wasserstoff mit einer Leistung von mindestens 40 Gigawatt installiert und zehn Millionen Tonnen grüner Wasserstoff erzeugt werden. Dafür ist die EU gerade dabei, eine Vielzahl von rechtlichen Regelungen zu schaffen, die in Summe dafür sorgen sollen, dass diese Ziele auch tatsächlich erreicht werden. (mehr …)