Die EU hat sich in ihrem Green Deal ambitionierte Ziele für den Ausbau erneuerbarer Energien sowie für die heimische Wasserstoffproduktion gesetzt. Bis 2030 soll der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch mindestens 45 Prozent betragen. Außerdem sollen zehn Millionen Tonnen erneuerbarer Wasserstoff in der EU produziert werden. Mit der Reform der Erneuerbare-Energien-Richtlinie wird der Ausbau von Energieerzeugungsanlagen nun massiv gestärkt, insbesondere durch die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren. Gibt es auch eine Beschleunigung beim Ausbau von Elektrolyseuren?
Im Grunde sind sich alle einig: Für das Erreichen der EU-Klimaziele brauchen wir erneuerbaren Wasserstoff in großen Mengen. Ein wesentlicher Aspekt des Wasserstoffhochlaufs ist die Errichtung von Elektrolyseuren zur Produktion von Wasserstoff. Das Unionsrecht entwickelt sich auch im Hinblick auf die Vorgaben und Beschleunigungspunkte für die Genehmigung von Elektrolyseuren dynamisch. Dieses Anliegen soll derzeit gleich in drei Rechtsakten adressiert werden: in der Erneuerbare-Energien-Richtlinie, der Gas-Wasserstoff-Richtlinie und der Netto-Null-Industrie-Verordnung (NZIA). Doch führen diese Neuregelungen auch tatsächlich zu einer Verfahrensbeschleunigung?