Bringt die Novelle der Elektrizitätsbinnenmarkt-Richtlinie einen Neustart für das Energy Sharing?

Würzburg, 11. Juni 2024

Immer wieder wurden in den letzten Monaten Änderungen des Rechtsrahmens für „Energy Sharing“ gefordert, häufig unter Berufung auf das EU-Recht. Doch was genau versteckt sich hinter diesem Begriff? Und inwiefern sieht EU-Recht künftig Privilegien dafür vor?

(mehr …)

EU-Beihilfenrecht und befristeter Krisenrahmen: Nur ein Strohfeuer für den EE-Ausbau?

Würzburg, 19. April 2023

Mit dem befristeten Krisenrahmen im EU-Beihilfenrecht können Mitgliedstaaten Unternehmen in der Energiekrise finanziell unterstützen. Für die Förderung des Ausbaus erneuerbarer Energien waren die ersten Versionen des Krisenrahmens jedoch ungeeignet. Hat sich die Situation mit der neuesten Änderung des Krisenrahmens durch die Kommission verbessert?

Bislang konnte das EU-Beihilfenrecht kaum eine positiv steuernde Wirkung für den EE-Ausbau in Deutschland entfalten. Allzu oft hatten die Vorgaben hier gar eine hemmende und verzögernde Wirkung. Diese Problematik haben wir in unserem Würzburger Bericht Nr. 54, „Wege zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien im EU-Beihilfenrecht“, am Beispiel des deutschen Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) detailliert analysiert und darin Wege zur Beschleunigung des EE-Ausbaus aufgezeigt. (mehr …)

Stolpersteine für Bürgerenergie im Europarecht: Die gemeinsame Nutzung von Strom und Versorgerpflichten

Würzburg, 4. April 2023

Das Europarecht bringt frischen Wind für Bürgerenergieprojekte. Aber enthält es womöglich auch Fallstricke in Gestalt von Verbraucherschutzanforderungen? In unserem Aufsatz in der EnWZ gehen wir dieser Frage nach. Dazu analysieren wir, ob für die gemeinsame Nutzung von Strom die europäischen Versorgerpflichten zu beachten sind.

Die Bürgerenergie gilt als wichtige Säule der Energiewende. Der deutsche Gesetzgeber geht dabei von dem Modell aus, dass Personen gemeinsam EE-Erzeugungsanlagen betreiben und den Strom an Dritte weiterverkaufen. Diese so genannten Bürgerenergiegesellschaften werden über § 22 EEG privilegiert behandelt. Demgegenüber legt der europäische Gesetzgeber den Fokus stärker auf den Verbrauch durch die Gruppenmitglieder selbst. Dazu sieht er eine neue Tätigkeit vor: das energy sharing, zu Deutsch gemeinsame Nutzung. Es soll Mitgliedern dreier ins Europarecht eingeführter Gruppierungen offenstehen. (mehr …)