Windenergieplanung: Gemeindeöffnungsklausel unter Druck

Würzburg, 29. April 2025

Durch die sogenannte Gemeindeöffnungsklausel (§ 245e Abs. 5 Baugesetzbuch [BauGB]) sollen die Gemeinden unabhängig von fortgeltenden Konzentrationszonenplanungen und den Zuständigkeiten für die Umsetzung des „Zwei-Prozent-Ziels“ zusätzliche Flächen für die Windenergie bereitstellen können. Aus unionsrechtlichen Gründen schränkt ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG 4 C 6/21 vom 28.09.2023) den Anwendungsbereich des Zielabweichungsverfahrens, auf dem die Gemeindeöffnungsklausel beruht, jedoch stark ein. Welche Handlungsoptionen bestehen nun für den Gesetzgeber, um die planerischen Spielräume für die Gemeinden aufrechtzuerhalten?

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PV-Freiflächenanlagen: Wie weiter mit der Außenbereichsprivilegierung?

Würzburg, den 23. Februar 2023

Unnützes Übel oder wichtiger Schritt nach vorne? Die Meinungen über die Außenbereichsprivilegierung für PV-Freiflächenanlagen gehen auseinander. In einem neuen Diskussionspapier zeigen wir, wie die Privilegierung weiterentwickelt werden könnte, damit sie zu einem Baustein für mehr Fläche und bessere Steuerung des Freiflächenausbaus wird.

Photovoltaik ist ein zentraler Bestandteil der Energiewende. Doch noch bis vor Kurzem setzte der Bau jeder PV-Freiflächenanlage einen gemeindlichen Bebauungsplan voraus. Wollte eine Kommune nicht, konnte sie kaum zur Planaufstellung gezwungen werden. Waren die bisherigen Ausbauziele für Photovoltaik auf dieser Grundlage gerade noch zu erreichen, scheint dies für die ausgeweiteten Ziele des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2023 aber ausgeschlossen.

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