Stiftung Umweltenergierecht vermittelt rechtliche Grundlagen der Wärmeplanung für den Startschuss der Wärmeplanung in Thüringen

Erfurt, 17. Oktober 2024

Thüringen hat als eines der ersten Bundesländer das Wärmeplanungsgesetz des Bundes landesrechtlich umgesetzt. Zur heutigen Auftaktkonferenz Kommunale Wärmeplanung hat das Thüringer Energieministerium Svenja Henschel von der Stiftung Umweltenergierecht eingeladen, um in ihrem Vortrag zu Beginn der Veranstaltung die Vorgaben des Bundes-Wärmeplanungsgesetzes darzustellen.

Sie ging dabei auf die vereinheitlichten Verfahrensschritte der Wärmeplanung sowie die Rechtswirkungen eines Wärmeplans ein. Zudem erörterte sie die Bestandsschutzregelungen für bereits erstellte und in Erstellung befindliche Wärmepläne. Abschließend wurde die Verknüpfung des Wärmeplanungsgesetzes mit der 65 Prozent-EE-Pflicht des novellierten Gebäudeenergiegesetzes erläutert.