Anpassungen im bauordnungsrechtlichen Abstandsflächenrecht der Bundesländer zur Beschleunigung des Windenergieausbaus

Dessau-Roßlau, 14. Juni 2024

Während bauplanungsrechtliche Abstandsflächen der Einhaltung der städtebaulichen Belange dienen, liegt der Schutzzweck der bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen in einer ausreichenden Belüftung, Belichtung und Besonnung sowie der Verhinderung von Brandübertragung. Diese Regelungen gelten auch für Windenergieanlagen, die Folge sind große Abstandsflächen. Liegen diese auf Nachbargrundstücken, müssen sie rechtlich gesichert werden, was zu einer Verzögerung der Genehmigungsverfahren oder gar der Verhinderung von Windenergieanlagen führen kann. Aufgrund der Bauweise von Windenergieanlagen und dem Errichtungsstandort im Außenbereich, werden die Schutzzwecke des bauordnungsrechtlichen Abstandsflächenrechts durch sie aber gar nicht beeinträchtigt.

Zu diesem Thema haben Saskia Militz und Frank Sailer von der Stiftung Umweltenergierecht für das Umweltbundesamt einen Zwischenbericht verfasst. Dabei erscheint aus rechtswissenschaftlicher Perspektive – nach dem Vorbild Mecklenburg-Vorpommerns – die Aufhebung der Abstandsflächenregelungen für Windenergieanlagen empfehlenswert, da dies auch nicht mit Schutzeinbußen verbunden wäre. Die Ergebnisse wurden zudem auf der 49. Sitzung der Bund-Länder-Initiative Windenergie (BLWE) am 12. Juni 2024 von Saskia Militz vorgestellt.