Start der institutionellen Förderung für die Stiftung Umweltenergierecht

Berlin, 10. April 2024

Am 10. April 2024 hat Stefan Wenzel, parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, den Bescheid für die institutionelle Förderung der Stiftung Umweltenergierecht offiziell an Prof. Dr. Thorsten Müller, Fabian Pause und Melanie Bauer überreicht. Damit werden die bestehenden Strukturen der Stiftung gestärkt und u.a. zwei neue Forschungsgebiete zum Recht der Wärmeversorgung und Recht der Netzinfrastrukturen aufgebaut.

„Das Recht und noch viel mehr die Rechtswissenschaft haben eine dienende, aber trotzdem maßgebliche Funktion für das Gelingen der Energiewende. Die institutionelle Förderung ist für uns Verpflichtung und Ansporn zugleich, unsere Arbeit und den eingeschlagenen Weg mit großem Engagement fortzusetzen“, so der wissenschaftliche Leiter der Stiftung, Thorsten Müller. „Mit den neuen Strukturen und zusätzlichen Kolleginnen und Kollegen können wir unserem Anspruch noch besser gerecht werden, mit einem 360-Grad-Blick die Rechtsentwicklungen der Energiewende zu analysieren und Weiterentwicklungsoptionen aufzuzeigen, Grundlagenfragen zu erforschen und Antworten auf drängende Fragen zu entwickeln.“ Auch übergreifende Querschnittsthemen wie Digitalisierung und gute Gesetzgebung sind als strategische Arbeitsfelder geplant.

Prof. Dr. Thorsten Müller, Fabian Pause und Melanie Bauer bei der Übergabe des Bescheids mit dem parlamentarischen Staatssekretär Stefan Wenzel

„Die Stiftung Umweltenergierecht hat sich in den vergangenen Jahren mit ihrem einmaligen Profil zu einer der führenden Forschungseinrichtung zum Energie- und Klimaschutzrecht in Deutschland entwickelt. Die Forschung der Stiftung analysiert Grundlagen und Entwicklungen, sie zeigt praktische Lösungswege auf und erarbeitet wichtige Ausgestaltungsoptionen für den Gesetzgeber auf allen Ebenen. Angesichts der großen Herausforderungen möchten wir die Stiftung als Zukunftswerkstatt für das Recht der Energiewende mit einer institutionellen Förderung in ihrer unabhängigen Rolle stärken“, so der parlamentarische Staatssekretär Stefan Wenzel.

Die institutionelle Förderung aus dem Haushalt des BMWK wird künftig rund zwei Drittel des Budgets der Stiftung ausmachen. Die weitere Finanzierung erfolgt wie bisher über Projektmittel und private Spenden.

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