Der Bundesgesetzgeber hat das Ziel, die Energieerzeugung aus Photovoltaik zu steigern. Ein Baustein hierfür ist das sogenannte Solarpaket I. Bei der heutigen Anhörung des Bundestags-Ausschusses für Klimaschutz und Energie sprach auch Prof. Dr. Thorsten Müller von der Stiftung Umweltenergierecht als Sachverständiger zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum Solarpaket I.
In seiner zusammen mit Dr. Daniela Fietze, Dr. Markus Kahles und Dr. Nils Wegner erarbeiteten Stellungnahme begrüßte Müller den Entwurf. Dieser mache vor allem mit dem Ziel, den Solarausbau durch eine Vereinfachung des historisch gewachsenen Regelungsbestands zu fördern, deutliche Schritte in die richtige Richtung. Im Detail gebe es aber noch einige Regelungsbestandteile und Ausgestaltungsvorschläge, die die angestrebten Ziele vermutlich nicht erreichen. Daher besteht laut Müller mit Blick auf einzelne Regelungsbereiche noch Nachschärfungsbedarf.
Am Beispiel der vorgeschlagenen Regelungen zur Verpflichtung der Netzbetreiber zur Vorlage des Ergebnisses der Netzberechnung, zur Duldungspflicht zum Überfahren von Grundstücken und zur Verbesserung der Synergien für Energieerzeugung, Naturschutz und Landwirtschaft zeigte er auf, dass die angestrebten Regelungsziele nicht rechtssicher erreicht werden können und wie alternative Regelungsansätze aussehen könnten.