Neue Vorgaben für die Einnahmen aus dem EU-Emissionshandel und dem Klima-Sozialfonds: Was bedeutet das für die deutsche Klimagelddebatte?

Würzburg, 17. Januar 2024

In der heute veröffentlichten Würzburger Studie zum Umweltenergierecht Nr. 33 „Verwendung der Finanzmittel aus dem EU-Emissionshandel und Klima-Sozialfonds durch die Mitgliedstaaten der EU – Überblick sowie Finanzierung eines Klimagelds in Deutschland“ setzen sich Ronja Busch und Kimberly Harder von der Stiftung Umweltenergierecht mit den neuen Vorgaben zur Verwendung der Einnahmen aus dem EU-Emissionshandel und dem neuen Klima-Sozialfonds durch die Mitgliedstaaten auseinander. Die Autorinnen diskutieren zudem, ob ein nationales Klimageld aus den Einnahmen des EU-Emissionshandelssystems oder aus den Mittelzuweisungen des Klima-Sozialfonds finanziert werden könnte.

Sie kommen zu dem Ergebnis, dass die überarbeitete Emissionshandelsrichtlinie nun eine echte Rechtspflicht zur ausschließlichen Verwendung der Einnahmen aus der europäischen CO2-Bepreisung für energiewendebezogene, klimaschützende oder soziale Zwecke enthält. Auch bei der Verwendung der Mittelzuweisungen aus dem Klima-Sozialfonds macht der europäische Gesetzgeber konkrete Vorgaben zur Mittelverwendung.

Zur Einführung eines Klimageldes in Deutschland analysieren die Autorinnen die Möglichkeiten, dieses aus den Einnahmen der europäischen CO2-Bepreisung zu finanzieren. Hier sehen sie rechtliche Unsicherheiten. Zugleich zeigen sie aber auch mögliche Lösungsansätze auf.

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