In seinem in der EurUP erschienenen Aufsatz „Neue Steuerungsvorgaben für den Gebäudebestand aus dem Unionsrecht. Bestandsaufnahme, Zusammenwirken und Umsetzungsbedarf“ arbeitet Dr. Matthias Leymann von der Stiftung Umweltenergierecht die bei der anstehenden Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes umzusetzenden Steuerungsvorgaben des Unionsrechts heraus. Unter Berücksichtigung auch des Europäischen Emissionshandels 2 zeigt er, dass das überkommene Steuerungskonzept nicht uneingeschränkt weiterverfolgt werden kann. Vielmehr muss ordnungsrechtlichen Anforderungen zukünftig eine deutlich größere Bedeutung zukommen. Daneben werden auch die sozialen Fragen der Wärmewende zunehmend im Unionsrecht aufgegriffen. Namentlich gilt dies für die Fördermittelvergabe, die – anders als bisher in Deutschland üblich – vorrangig auf schutzbedürftige Gruppen ausgerichtet werden muss. An diesen und weiteren Vorgaben wird deutlich, dass das Steuerungskonzept einer grundlegenden Weiterentwicklung bedarf.