Seit heute ist eine neue Homepage der Stiftung online: Unter www.strompreisbestandteile.de kann die Strompreissituation für über 80 Anlagenkonstellationen in den Bereichen Speicherung und Sektorenkopplung abgerufen werden.
Die Betreiber dieser Anlagen müssen wie alle Stromverbraucher Netzentgelte, besondere Netzentgeltbestandteile, EEG-Umlage und Stromsteuer – die staatlich induzierten und regulierten Strompreisbestandteile oder kurz: SIP – zahlen. Im Laufe der Jahre hat sich ein undurchschaubares Geflecht an Ausnahmen im Energierecht gebildet. Dieses führt dazu, dass sich die Höhe der zu zahlenden SIP je nach Anlagentyp und -konfiguration stark voneinander unterscheiden kann.
Auf der neuen Seite finden Juristen und Nichtjuristen schnell und einfach Orientierung im Geflecht der SIP. Die Nutzer erhalten mit einem Ampelsystem Informationen darüber, welche Zahlungspflichten bestehen. Außerdem erfahren sie, auf welche Rechtsgrundlage sich diese Zahlungspflichten stützen. Neben der Übersicht über die einzelnen Konstellationen gibt es auch die Möglichkeit, den „SIP-Navigator“ zu nutzen, mit dem man seine eigene Konstellation auswählen und die Strompreissituation mit weiteren Konstellationen vergleichen kann. Die neue Seite verdeutlicht, dass der heutigen Rechtslage eine zwingende Logik und übergreifende Systematik fehlt und in vielen Fällen Rechtsunsicherheit besteht.
Die Seite wurde von Oliver Antoni und Dr. Johannes Hilpert unter Mitarbeit von Thorsten Müller, Frank Sailer und Daniela Fietze im Rahmen des SINTEG-Projektes „Norddeutsche Energiewende 4.0 (NEW 4.0)“ erarbeitet.