Auf der Tagung „Akzeptanz von Windenergieanlagen: Wertschöpfung und Landschaft“ des Deutsch-französischen Büros für die Energiewende (DFBEW) im Berliner Dienstsitz des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie hat Dr. Hartmut Kahl, LL.M. (Duke) heute das von Stiftung Umweltenergierecht entwickelte Modell der Außenbereichsabgabe vorgestellt. Auf dem Panel zu der Frage „Profitieren die Standortgemeinden ausreichend von den Steuereinnahmen durch Windparks?“ erläuterte er zunächst, warum die derzeitige Rechtslage zur Gewerbesteuer unbefriedigend für die Kommunen ist. Als Lösung für die Beteiligung der Standortkommunen an der lokalen Wertschöpfung stellte er die Konzeption der Außenbereichsabgabe vor, mit der die Vorteile aus der Öffnung des Außenbereichs für die Windenergienutzung abgeschöpft werden und den Standortkommunen direkt zufließen können.