Im Rahmen einer schriftlichen Anhörung des Landtages in Schwerin hat Dr. Nils Wegner von der Stiftung Umweltenergierecht Stellung zur Einführung von Mindestabständen für Windenergievorhaben zu bestimmten Wohnnutzungen im Innen- und Außenbereich in Mecklenburg-Vorpommern genommen. Er zeigt auf, dass die Einführung der Abstände insbesondere das Repowering von Altstandorten außerhalb von Windenergiegebieten erheblich beeinträchtigen würde und insoweit in einem Spannungsverhältnis zu den Regelungszielen des Bundesgesetzgebers steht.
Änderungsbedarfe und -möglichkeiten werden unter anderem für die bislang undifferenzierte Auswahl der in die Regelung einbezogenen Baugebietstypen und die für den Vollzug kritische Einbeziehung auch lediglich potenziell zulässiger Wohnnutzungen deutlich gemacht. Der zuständige Ausschuss des Landtages hat nun darüber zu entscheiden, ob der Gesetzentwurf auf Grundlage der Stellungnahmen überarbeitet werden soll.