Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in einem Beschluss vom 13. Mai 2025 mit der Frage beschäftigt, wann eine Energieanlage rechtlich als sogenannte „Kundenanlage“ eingeordnet werden kann. Hierzu hatte der BGH im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens den Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingeschaltet. Worum ging es in den gerichtlichen Verfahren und welche Folgen haben die getroffenen Entscheidungen für die Energiewirtschaft? Hierzu äußerte sich Dr. Johannes Hilpert in einem Interview mit dem Nachrichtenportal „Energiezukunft.eu“. Dabei ordnete er die Konsequenzen der Entscheidungen für bestehende Quartierskonzepte und ähnliche dezentrale Gestaltungsformen ein. Zudem gab er einen Einblick in mögliche Lösungswege.